Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §371;Rechtssatz
Der Einwand der Beamtin hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen hinsichtlich des gutgläubigen Eigentumserwerbes geht ins Leere, weil die Frage des Erwerbs von Eigentum an den zu Unrecht empfangenen Leistungen im vorliegenden Fall (der die Rückforderung von Übergenuss an Karenzurlaubsgeld nach dem KUG betrifft) ohne Belang ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004120143.X07Im RIS seit
28.01.2005