Die Beschwerdeführerin stand seit dem 1. Juli 1988 als Erzieherin in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Ihre Dienststelle war das Landesjugendheim H. Nach der Aktenlage wurde vom Direktor des Landesjugendheimes H am 28. Februar 1991 erstmals schriftlich gemeldet, daß die Beschwerdeführerin wiederholt zum Dienst zu spät komme oder diesen z.B. am 13. Februar 1991 überhaupt nicht angetreten habe. Der Beschwerdeführerin seien schon mehrmals E... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0611/75 E 23. Oktober 1975 VwSlg 8905 A/1975 RS 1 Stammrechtssatz Die Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, das gesamte Verhalten des Beamten während der Dauer des provisorischen D... mehr lesen...
Index: L22006 Landesbedienstete Steiermark63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §10;GÜG §5 Abs2;GÜG §5 Abs3;LBG Stmk 1974 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/12/0226 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses hat den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für d... mehr lesen...