Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Während nach § 27 Abs 1 Wr JWG "Pflegeeltern" (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung auf Antrag zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten Pflegegeld gebührt, diesen also ausdrücklich ein Rechtsanspruch zuerkannt wird, statuiert § 27 Abs 6 Wr JWG, dass (sonstigen) Personen, die mit den von ihnen betreuten Kindern bis zum dritten Grad verwandt oder verschwä... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüsse nach § 2 Abs 2 Z 2 UVG dar. Entscheidungstexte 6 Ob 243/99z Entscheidungstext OGH 15.12.1999 6 Ob 243/99z 6 Ob 268/99... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Bloß freiwillig gewährte Zuschüsse welcher Art immer treffen den Jugendwohlfahrtsträger jedenfalls nur wirtschaftlich, aber nicht "nach der Rechtslage". Dass dies - je nach dem anzuwendenden Landesrecht - zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, ist eine von den jeweiligen Landesgesetzgebern rechtspolitisch gewollte normative Ausgestaltung, deren Änderung der Gesetzgebung und nic... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kannbestimmungen" und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde. Die Gewährung eines Verwandtenpflegegeldzuschusses nach § 27 Abs 6 Wr JWG an die obsorgeberechtigte Großmutter stellt keinen Einstellungsgrund für die dem Kind gewährten Unterhaltsvorschüss... mehr lesen...
Norm: WrJWG §27 Abs1WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Nach § 27 Abs 1 WrJWG haben 'Pflegeeltern' (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung als Maßnahme nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Pflegegelds. Die Rechtsnatur dieses Anspruchs ist komplementär zu der als öffentlich-rechtliche Jugendwohlfahrtsmaßnahme zu besorgenden vollen Erziehung. Auf die Zuerkennung eines Pflegegelds nach § 27 Abs... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Den von den Ländern nach ihren jeweiligen Jugendwohlfahrtsgesetzen bloß auf Grund von "Kann-"Bestimmungen und damit ohne Rechtsanspruch gewährten Pflegegeldern liegt kein bescheidmäßiger Zuweisungsakt zugrunde, sodass die in der Vorentscheidung 7 Ob 5/99g vertretene Rechtsansicht jedenfalls bezüglich des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes in nochmaliger Überlegung sämtlicher rechtlicher Gegebenheiten ... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Wird der Mutter die Obsorge entzogen und auf Initiative der Mutter sowie der mütterlichen Großmutter auf letztere übertragen, liegt keine "Maßnahme der vollen Erziehung" nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht im Sinne des § 2 Abs 2 Z 2 UVG vor. Entscheidungstexte 4 Ob 289/99z Entscheidungstext OGH 23.11.1999 4 Ob 289/99z ... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Wird einem das Kind betreuenden Verwandten im Sinne des § 27 Abs 6 WrJWG - einer "Kannbestimmung" - vom Magistrat im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung nach freiem Ermessen im Wege einer formlosen schriftlichen Verständigung Pflegegeld bis zur Höhe des Richtsatzes gewährt, auf das kein Rechtsanspruch besteht, steht dies dem Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschüsse nicht im Sinne des § 2 Abs... mehr lesen...
Norm: UVG §2 Abs2WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Leistungsempfänger nach § 2 Abs 1 UVG ist das jeweils minderjährige Kind, nach § 27 WrJWG jedoch die Pflegeperson, sodass keine Kongruenz zwischen beiden Gesetzen besteht. Entscheidungstexte 7 Ob 224/99p Entscheidungstext OGH 23.11.1999 7 Ob 224/99p Veröff: SZ 72/190 2 Ob 274/99d Ent... mehr lesen...