Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin ist die obsorgeberechtigte Mutter zweier minderjähriger ehelicher Kinder. Aufgrund des Verdachts von Gewalt in der Familie und des sexuellen Missbrauchs durch den Kindesvater wurden die Kinder am 20. Dezember 2005 vom Amt der Jugendwohlfahrt der Stadt Innsbruck als Jugendwohlfahrtsträger (im Folgenden: Jugendwohlfahrtsträger) zwangsweise abgenommen und vorübergehend in einem Kinderheim untergebracht. 2. Am 27. Dezemb... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art129a Abs1 Z2ABGB §215 idF Kindschaftsrechts-ÄnderungsG - KindRÄG, BGBl 162/1989, und Kindschaftsrechts-ÄnderungsG 2001 - KindRÄG 2001, BGBl I 135/2000 EMRK Art2, Art8JWG §26 Abs2
Leitsatz: Kein Entzug des gesetzlichen Richters durch Zurückweisung einerMaßnahmenbeschwerde durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS)gegen vorläufi... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich dagegen, daß der mj. Sohn der Bf. über Anordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz beginnend mit 18. Juni 1987 - offenbar gestützt auf §26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. 99/1954, (JWG) - gegen den Willen der Mutter bei Pflegeeltern untergebracht wurde. 2. Bekämpft ist eine Maßnahme der Erziehungshilfe (§9 JWG), die von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2 ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidVfGG §19 Abs3 Z2 litaJWG §26 Abs2
Leitsatz: Unterbringung des mj. Sohnes der Bf. bei
Pflegeeltern - von der Bezirksverwaltungsbehörde nach §26 Abs2
JugendwohlfahrtsG getroffene Maßnahme der Erziehungshilfe; kein
Bescheid und keine Ausübung unmittelbarer Befehls- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das BG vom 9. April 1954, BGBl. 99, womit Grundsätze über die Mutterschafts-, Säuglings- und Jugendfürsorge aufgestellt und unmittelbar anzuwendende Vorschriften über die Jugendwohlfahrt erlassen werden (Jugendwohlfahrtsgesetz - JWG), enthält in seinem zweiten Teil als unmittelbar anzuwendendes Bundesrecht Vorschriften über die Amtsvormundschaft (§§16 - 20), die sonstige Mitwirkung der Bezirksverwaltungsbehörde bei den Aufgaben des Vormundschaftsgeric... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätJWG §26 Abs2
Leitsatz: Zur Entwicklung des Rechtsinsituts "Vormundschaft"; vorläufige
Maßnahmen der Erziehungshilfe (Zwangsausübung) durch die
Bezirksverwaltungsbehörde als Vormund oder gesetzlicher
Amtskurator (unter nachfolgender Genehmigung des Gerichts) -
besonderer Bereich staatlicher Tätigkeit auf privatrechtlichem
Gebiet; gewis... mehr lesen...
Begründung: I.1. Die Beschwerdeführer sind minderjährig (geboren 1970 und 1971). Sie wurden am 21. Februar 1979 gegen den Willen ihrer - bis dahin - erziehungsberechtigten ehelichen Eltern vom Magistrat der Stadt Wien in die Beobachtungsstation der Kinderübernahmsstelle der Stadt Wien eingewiesen. Seit 2. Juli 1979 bis zur Gegenwart sind sie im Kinderheim der Stadt Wien-Hohe Warte untergebracht. Der Magistrat der Stadt Wien-Bezirksjugendamt für den 15. Bezirk stellte am 23. Februa... mehr lesen...
Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/04 Jugendfürsorge
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktAußStrG §12JWG §26 Abs2JWG §34 Abs5
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Anhaltung Minderjähriger in einem Jugendheim - ab Zustellung des Gerichtsbeschlusses über vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gemäß §26 Abs2 Jugendwohlfahrtsgesetz dem Gericht zuzurechnen Entscheidungstexte ... mehr lesen...