Norm: IESG §3a Abs1IESG §3a Abs3
Rechtssatz: Ansprüche aus nicht ausgeglichenen Zeitguthaben für Arbeitsstunden, die der Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der Ausgleichseröffnung geleistet hat, sind nur dann im Sinne des § 3a Abs1 oder im Sinne des § 3a Abs 3 erster Satz IESG gesichert, wenn sich das Zeitguthaben im Sicherungszeitraum des § 3a Abs 1 IESG beziehungsweise bis zum Ende des Monats, in dem die Ausgleichseröffnung erfolgt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 16. 10. 2003 bis 21. 6. 2005 bei der L***** GmbH beschäftigt. Zwischen ihm und seinem Dienstgeber war vereinbart, Überstunden mittels Zeitausgleich abzugelten. Der Kläger leistete im Jänner 2004 48,5 Überstunden, im Februar 2004 58,5, im März 2004 75, im April 2004 73, im Mai 2004 69,5, im Juni 2004 71 und im Juli 2004 58,5. Er konsumierte am 2. und am 5. 1. 2005 8 Stunden Zeitausgleich, am 19. 2. 2005 8 Stunden, am 11. und am 12. 3. 2005 insgesamt 8 S... mehr lesen...
Begründung: Im Wesentlichen lassen sich die hier maßgeblichen Feststellungen dahin zusammenfassen, dass die beiden klagenden Parteien nach dem am 4. 10. 2001 über das Vermögen ihres früheren Arbeitgebers eröffneten Konkurs weiter arbeiteten. Die beklagte Masseverwalterin verwies bei Gesprächen über ausständige Löhne darauf, dass das Geld erst nach Einlangen ausreichender Beträge nach Maßgabe der Masse bezahlt werden könne. Eine Zusage, dass die Löhne unabhängig vom jeweiligen Sta... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3
Rechtssatz: Die in diesen Bestimmungen zum Ausdruck gebrachte „Austrittsobliegenheit" des Arbeitnehmers ist mit der Zielsetzung der Richtlinie 80/987 vereinbar. Entscheidungstexte 8 ObS 7/05w Entscheidungstext OGH 28.04.2005 8 ObS 7/05w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Arbeitgebers der Klägerin wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 20. 4. 2001 der Konkurs eröffnet. Unstrittig ist, dass am 28. 6. 2001 eine Prüfungs- und eine Berichtstagsatzung stattfand und dass mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 12. 3. 2002 (Bekanntmachung 14. 3. 2002) die Schließung des Unternehmens angeordnet wurde. Das seit 15. 6. 1998 bestehende Arbeitsverhältnis wurde vom Masseverwalter am 20. 3. 2002 gemäß § ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3EWG-RL 80/987/EWG-Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art3EWG-RL 80/987/EWG-Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art4
Rechtssatz: § 3a Abs 2 Z 5 und § 3a Abs 3 IESG verstoßen nicht gegen die Zielsetzung der Richtlinie 80/987/EWG. Entscheidungstexte 8 ObS 17/04i Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObS 17/04i Europe... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung der Vorinstanzen, dass der - nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens Mitte Dezember 2002 über den Arbeitgeber des Klägers - vorenthaltene Lohn für Jänner 2003 (die Sicherung der übrigen Ansprüche wurde anerkannt) gemäß § 3a Abs 3 IESG nicht gesichert ist, da der Kläger (nachdem am 18. 2. 2003 der Anschlusskonkurs eröffnet worden war) erst mit Schreiben vom 12. 3. 2003 seinen vorzeitigen Austritt erklärte, bewegt sich im Rahmen der höchstgerichtlichen ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs3
Rechtssatz: Da die in § 3a Abs 2 Z 5 beziehungsweise § 3a Abs 3 IESG normierten Austrittsobliegenheiten keinen Pönalecharakter haben, kann, wenn der Arbeitnehmer nachweist, dass die Verletzung der Austrittsobliegenheit auf den Umfang der Leistungspflicht der beklagten Partei keinen Einfluss hatte, die Verletzung der Austrittsobliegenheit nicht anspruchsvernichtend wirken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 3. 1993 bei der A***** GmbH beschäftigt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 19. 12. 2002, 36 Sa 114/02f, wurde über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin das Ausgleichsverfahren eröffnet. Erstmals wurde der Klägerin das Entgelt für Jänner 2003 teilweise vorenthalten. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 18. 2. 2003 wurde das Ausgleichsverfahren eingestellt und der Anschlusskonkurs (36 S 58/03x) eröffnet. Mit Beschl... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs1IESG §3a Abs3
Rechtssatz: Wenn einmal ein Insolvenztatbestand im Sinne der Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens eingetreten ist, ändert auch die spätere Eröffnung eines Anschlusskonkurses nichts daran, dass für die nach Ausgleichseröffnung bis zur Konkurseröffnung anfallenden laufenden Entgelte nicht mehr § 3a Abs 1 IESG zur Anwendung gelangt. In der Zeit zwischen der Ausgleichseröffnung und der Eröffnung des Anschlusskonkurs... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs3
Rechtssatz: Die mangelnde Erklärung eines Austritts wegen Verzuges mit der Entgeltzahlung für den Monat der Ausgleichseröffnung selbst, führt nicht zum Verlust der Sicherung. Vielmehr ist der Monat der Ausgleichseröffnung unabhängig von einem allfälligen Austritt gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 19/01d Entscheidungstext OGH 15.02.2001 8 ObS 19/01d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Jahre 1997 unberechtigt entlassen. Er schloß in dem von ihm zur Anfechtung dieser Entlassung eingeleiteten Gerichtsverfahren am 11. 5. 1998 einen gerichtlichen Vergleich dahin, dass das Dienstverhältnis per 30. 6. 1998 einvernehmlich aufgelöst wird. Schon wenige Tage danach am 19. 5. 1998 wurde über das Vermögen seiner Arbeitgeberin das Ausgleichsverfahren eröffnet. Die Ausgleichsverwalterin stimmte aber diesem Vergleich zu und anerkannte... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs3KO §75KO §81
Rechtssatz: Eine Verpflichtung des Masseverwalters, die Dienstnehmer des Gemeinschuldners von der Konkurseröffnung zu verständigen, ist nach der Konkursordnung nicht gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 522/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 522/88 Veröff: SZ 61/128 = RZ 1988/53 S 223 = RdW 1988,394 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung, der Beklagte sei ihm für jeden Schaden ersatzpflichtig, der ihm daraus erwachse, daß der Beklagte ihn von der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der K*** Transport- und Handelsgesellschaft mbH mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 15. April 1986 und seiner Bestellung zum Masseverwalter nicht so rechtzeitig informiert habe, daß der Kläger von seinem Austrittsrecht gemäß § 25 KO rechtzeitig Gebrauch hätte ... mehr lesen...