Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt in der am 17.11.1983 eingebrachten Klage vom Beklagten, ihrem ehemaligen Arbeitnehmer, (zuletzt) die Zahlung eines rechnerisch unbestrittenen Betrages von S 43.225,20 s.A. aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes. Zur
Begründung: führt sie aus, der Beklagte habe am 13.10.1982 einen der klagenden Partei gehörigen LKW dadurch beschädigt, daß er ohne Beachtung einer Höhenbeschränkung eine für den Aufbau des LKWs ungeeignete Bahnunterführun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BDHG §2DHG §5DHG §6
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 5 DHG stehen der Gültigkeit eines Vergleiches oder eines konstitutiven Anerkenntnisses, mit dem nach Schadenseintritt ein Betrag versprochen wird, der über dem durch eine richtige Mäßigung (§ 2 DHG) gemilderten liegt, grundsätzlich nicht entgegen. Die Bestimmung des § 6 DHG soll die Vertragsteile keineswegs zwingen, das Gericht anzurufen, und einer gütlichen Einigung nicht ... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, sie sei bei der Beklagten angestellt und seit 1962 Hauptkassierin gewesen. In der von ihr geführten Hauptkasse habe sich am 7. 3. 1969 ein Fehlbetrag von S 2000.- und am 10. 3. 1969 ein Fehlbetrag von S 22.000.- ergeben. Die Klägerin treffe daran kein Verschulden. Dennoch habe sie am 2. 4. 1969 den gesamten Fehlbetrag von S 24.000.- ersetzt. Sie habe dabei aus einem Rechtsirrtum eine nicht bestehende Schuld erfüllt, so daß sie die Leistung nach § 1431 ABGB zurü... mehr lesen...
Norm: DHG §5
Rechtssatz: Zulässigkeit einer außergewöhnlichen Schadensregelung auch während des Bestehens des Dienstverhältnisses. Die Bestimmungen des DHG zwingen die Vertragsteile keineswegs, das Gericht in jedem Fall anzurufen, um eine strittige Schadensangelegenheit verbindlich erledigen zu können. Entscheidungstexte 4 Ob 24/71 Entscheidungstext OGH 18.05.1971 4 Ob 24/71 ... mehr lesen...