Entscheidungsgründe: Am 25. 6. 2007 ereignete sich in der Neubaugasse in Wien 7 ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Radfahrerin und der Drittbeklagte als Lenker eines von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten Linienbusses beteiligt waren. Die Neubaugasse ist als Einbahn geregelt und weist zwei dem fließenden Verkehr gewidmete, durch eine Leitlinie getrennte Fahrstreifen auf. Die Klägerin fuhr in der Mitte des durch Bod... mehr lesen...
Norm: BodenmarkierungsV §21StVO §9 Abs5StVO §17 Abs3StVO §18 Abs3StVO §55 Abs2
Rechtssatz: Sind die mehreren mit Richtungspfeilen versehenen Fahrstreifen nicht durch Sperrlinien, sondern nur durch Leitlinien getrennt, dann ist das Vorbeifahren an einem unter Vorrangsverzicht angehaltenen Fahrzeug auch nicht allein schon deshalb unzulässig, weil hiezu ein mit in die Gegenrichtung weisenden Richtungspfeilen versehener Fahrstreifen verwendet werde... mehr lesen...
Norm: StVO §9 Abs5
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs 5 StVO dürfen die Lenker von anderen als Schienenfahrzeugen selbständige Gleiskörper nicht in der Längsrichtung befahren; von diesem Verbot sind aber Fahrzeuge des Verkehrsunternehmens, daß den Verkehr mit den Schienenfahrzeugen betreibt, oder in dessen Auftrag fahrende Fahrzeuge und Fahrzeuge des Straßendienstes ausgenommen. Wenn demnach Fahrzeugen des den Verkehr mit Schienenfahrzeugen betreibenden... mehr lesen...