Entscheidungen zu § 8 VO

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Burgenland 2013/05/21 095/12/13002

Mit angefochtenen Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom jeweils 5.3.2013, Zlen. 300-309-2013 (zu 1.) und 300-728-2013 (zu 2.) wurde der Berufungswerber (unter vollständiger Anführung des Tatvorwurfs) schuldig erkannt, er habe als Auskunftspflichtiger seiner Mitwirkungspflicht nach § 9 des Bundesstatistikgesetzes nicht Folge geleistet, weil er die Befragungen (die ?Erhebungsformulare?) der Bundesanstalt Statistik Österreich über die ?Konjunkturstatistik im Produzierende... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 21.05.2013

TE UVS Tirol 2003/04/29 2003/26/016-1

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 18.03.2003, Zahl GB-124-2002, wurde dem Berufungswerber, 9971 Matrei i.O., zur Last gelegt, er sei von der Statistik Austria, Direktion Unternehmen, verpflichtet worden, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Berichtswoche (01.09.2002 bis 07.09.2002) die für eine Erhebung des Straßengüterverkehrs erforderlichen Angaben zu machen, habe es jedoch trotz nachweislich zugestellter Mahnungen (zugestellt am 16.1... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.04.2003

RS UVS Oberösterreich 1997/01/30 VwSen-310058/2/Ga/Fb

Rechtssatz: Der Beschuldigte bezieht sich in den niederschriftlich festgehaltenen Berufungsgründen - offenbar trotz, wie zu unterstellen ist, gegebener Anleitung durch die belangte Behörde iSd § 51 Abs.3 VStG - maßgeblich auf Vorfälle, die keinen Zusammenhang mit dem gegenständlich inkriminierten Sachverhalt erkennen lassen. Lediglich im Schlußteil seines Vorbringens ist eine, wenngleich indifferente Bezugnahme auf "Kühlgeräte" enthalten und kann im Zweifel zu seinen Gunsten nicht ausgesch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 30.01.1997

RS UVS Kärnten 1996/05/07 KUVS-540/4/96

Rechtssatz: Eine Informationspflicht - dazu gehört auch der Hinweis an den Jugendlichen das Recht zur Beiziehung einer Vertrauensperson zu haben - nach § 8 Abs 1 Z 1, Z 2, Richtlinienverordnung besteht bei Festnahmen, Hausdurchsuchungen und Durchsuchungen nach § 40 Abs 4 SPG und in jenen Fällen, sobald abzusehen ist, daß die Amtshandlung länger als eine Stunde dauern wird. Diese Informationspflicht besteht nicht, wenn eine Festnahme oder Durchsuchung des Beschwerdeführers nicht stattgefund... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.05.1996

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