Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer Übertretungen nach der StVO, und zwar im Spruchpunkt 1. nach § 52 (lit. b) Z. 15, im Spruchpunkt 2. nach § 7 Abs. 5 und zu Spruchpunkt 3. nach § 76a Abs. 1, für schuldig befunden und hiefür bestraft. Es wurden Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Zu den Spruchpunkt... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litb Z15;StVO 1960 §53 Abs1 Z10;StVO 1960 §7 Abs5;
Rechtssatz: Ein Lenker, welcher gegen ein Abbiegegebot verstößt, handelt zwar diesem zuwider, aber nicht dem Gebot des § 7 Abs 5 StVO (betreffend das Befahren in der angezeigten Fahrtrichtung), wenn am Orte des Einbiegens kein Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 10 StVO angebracht ist, zumal das Gebotszeichen na... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litb Z15;StVO 1960 §53 Abs1 Z10;StVO 1960 §7 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020215.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws "das deutlich sichtbar aufgestellte Hinweiszeichen "Fahrstreifen für Omnibusse" mit dem Zusatz "ausgenommen Taxi" nicht beachtet, indem Sie diesen gekennzeichneten Fahrstreifen mit dem PKW befuhren". Sie habe dadurch eine Übertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a iVm § 5... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §53 Abs1 Z10;StVO 1960 §53 Abs1 Z9c;StVO 1960 §7 Abs5;StVO 1960 §76b;
Rechtssatz: Das Einbahnzeichen (§ 53 Abs 1 Z 10 StVO) und das Zeichen betreffend Wohnstraße (§ 53 Abs 1 Z 9c StVO) bekommen ihren eindeutigen normativen Gehalt erst durch die Bestimmungen des § 7 Abs 5 bzw § 76b StVO; ohne die zuletzt genannten Bestimmungen wäre nicht hinreichend klargestellt, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;StVO 1960 §7 Abs5;
Rechtssatz: Eine Übertretung des § 7 Abs 5 StVO liegt auch dann vor, wenn an Sonn- und Feiertagen gegen derartige Übertretungen an derselben Stelle nicht eingeschritten wird, weil niemand einen Anspruch darauf hat, wegen einer Verwaltungsübertretung deshalb nicht bestraft zu w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §7 Abs5;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Von einem das Absehen von der Strafe rechtfertigenden geringen Unrechtsgehalt kann dann nicht die Rede sein, wenn sich der Beschuldigte durchaus bewusst war, mit seinem Verhalten gegen das Halteverbot und die verordnete Einbahnregelung verstoßen zu haben, mag er auch die Einbahnr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Verletzte Verwaltungsvorschrift kann beim Rückwärtsfahren innerhalb einer Einbahn nur § 7 Abs 5 StVO 1960 sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986180258.X02 Im RIS seit 12.10.2006 mehr lesen...