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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 litb Z15;Rechtssatz
Ein Lenker, welcher gegen ein Abbiegegebot verstößt, handelt zwar diesem zuwider, aber nicht dem Gebot des § 7 Abs 5 StVO (betreffend das Befahren in der angezeigten Fahrtrichtung), wenn am Orte des Einbiegens kein Hinweiszeichen nach § 53 Abs 1 Z 10 StVO angebracht ist, zumal das Gebotszeichen nach § 52 lit b Z 15 StVO nicht auf das Bestehen einer Einbahn zurückgeführt werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997020215.X01Im RIS seit
12.06.2001