RS Vwgh 1988/9/21 87/03/0237

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Veröffentlicht am 21.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §7 Abs5;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Von einem das Absehen von der Strafe rechtfertigenden geringen Unrechtsgehalt kann dann nicht die Rede sein, wenn sich der Beschuldigte durchaus bewusst war, mit seinem Verhalten gegen das Halteverbot und die verordnete Einbahnregelung verstoßen zu haben, mag er auch die Einbahnregelung an der fraglichen Stelle nicht für sinnvoll erachten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030237.X09

Im RIS seit

09.01.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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