Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 1. Dezember 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, daß eine namentlich genannte Minderjährige (geboren am 29. Jänner 1978) am 11. August 1992 von 8.00 bis 16.00 Uhr und am 12. August 1992 von 8.00 bis 9.30 Uhr in der Küche seines Gastgewerbebetriebes mit Hilfsarbeiten beschäftigt worden sei. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 5 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, BGBl. Nr... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §5;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Minderjährige in einem Betrieb zu Arbeiten herangezogen worden sind, ist entscheidend, ob sie in den Arbeitsprozeß in irgendeiner Form eingegliedert wurden, was voraussetzt, daß sie in bezug auf die von ihnen vorzunehmenden Verrichtungen Weisungen unterstellt waren. Halten sich Minderjährige jedoch lediglich in den Betriebsräumli... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 23. Juli 1991 hatte die BH der am verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei (mP) gegenüber ein Straferkenntnis erlassen, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Gewerbeinhaber für das Gewerbe Bäcker und als verantwortlicher Lehrherr und Arbeitgeber der Bäckerei K mit dem Standort in G, wie anläßlich einer Kontrolle am 15.7.1989 im o.a. Betrieb festgestellt werden konnte, nachstehende Verwaltungsübertretung begangen: Das Kind S, geb. 9.11.197... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §1 Abs1;KJBG 1987 §1 Abs2;KJBG 1987 §4 Abs1;KJBG 1987 §5;KJBG 1987 §5a Abs1;KJBG 1987 §5a Abs4 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dem KJBG 1987 liegt ein sehr weiter Begriff der "Kinderarbeit" zugrunde, und zwar derart, daß - wie die Ausnahmebestimmungen deutlich machen - selbst geringfügige und vereinzelte Hilfeleistungen von Kindern als (Bes... mehr lesen...
I. 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Perg (BH) hatte unter dem Datum 22. Mai 1987 gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer ein Straferkenntnis erlassen dessen Schuldspruch wie folgt lautet: "Sie haben, wie anläßlich einer Überprüfung Ihres Betriebes durch Organe der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich vom 29. November 1986 festgestellt wurde, als Geschäftsführer der A-GmbH und somit Verantwortlicher im Sinne der Bestimmungen des § 9 VStG 1950, das noch schul... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §1 Abs2;KJBG 1987 §30;KJBG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0060
90/19/0061
90/19/0062
90/19/0063
90/19/0064
90/19/0065
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage des Vorliegens des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 2 KJBG 1987. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §5;VStG §44a litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0060
90/19/0061
90/19/0062
90/19/0063
90/19/0064
90/19/0065
Rechtssatz: § 44a lit b VStG verlangt für den
Spruch: eines Straferkenntnisses (nur) die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoße... mehr lesen...