RS Vwgh 1992/7/9 92/18/0106

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Veröffentlicht am 09.07.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §1 Abs1;
KJBG 1987 §1 Abs2;
KJBG 1987 §4 Abs1;
KJBG 1987 §5;
KJBG 1987 §5a Abs1;
KJBG 1987 §5a Abs4 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem KJBG 1987 liegt ein sehr weiter Begriff der "Kinderarbeit" zugrunde, und zwar derart, daß - wie die Ausnahmebestimmungen deutlich machen - selbst geringfügige und vereinzelte Hilfeleistungen von Kindern als (Beschäftigung mit) "Arbeiten jeder Art" zu verstehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180106.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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