I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 28. September 1990 wurden über den Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 9 Bäckereiarbeitergesetz und des § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Nacharbeit der Frauen Geldstrafen verhängt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der Komplementärgesellschaft einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft zu verantworten habe, daß am 9. Juni 1989 von 4.04 Uhr ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;BäckAG 1955 §9;KJBG 1987 §17 Abs5;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/12 90/19/0499 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf Übertretungen des § 17 Abs 1 KJBG 1987 und des § 3 Abs 1 iV... mehr lesen...
I. 1. Das Arbeitsinspektorat Graz erstattete am 13. Februar 1989 die Anzeige gegen die mitbeteiligte Partei (mP) und beantragte die Verhängung einer Geldstrafe von S 4.000,-- wegen Übertretung des § 17 Abs. 5 KJBG, weil bei einer am 28. Jänner 1989 durchgeführten Überprüfung des Betriebes der mP festgestellt worden sei, daß ein näher bezeichneter Jugendlicher an diesem Tag um 3.05 Uhr beschäftigt worden sei. Das Arbeitsinspektorat machte in diesem Schriftsatz auf einen Strafantrag geg... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §17 Abs5;StGB §34;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Begehung des Ungehorsamsdeliktes nach § 17 Abs 5 KJBG 1987 reicht Fahrlässigkeit aus, sodaß der Umstand, daß es zu einer solchen Übertretung ohne Wissen des Betriebsinhabers gekommen ist, keinen besonderen Milderungsgrund darstellt (Hinweis E 13.11.1986, 86/08/... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;BäckAG 1955 §9;KJBG 1948 §17 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0201 E 13. Oktober 1988 RS 1(Hier: Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften) Stammrechtssatz Der dem Bf gemäß § 5 Abs 1 VStG in der in den Beschwerdefällen gemäß Art 2 Abs 2 der VStG-Novelle 1987 anzuwendenden Fassung vor der genannten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;BäckAG 1955 §9;KJBG 1948 §17 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0201 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der dem Bf gemäß § 5 Abs 1 VStG in der in den Beschwerdefällen gemäß Art 2 Abs 2 der VStG-Novelle 1987 anzuwendenden Fassung vor der genannten Novelle obliegende Entlastungsbeweis erforde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BäckAG 1955 §9;KJBG 1948 §17 Abs5;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0201 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Der dem Bf gemäß § 5 Abs 1 VStG in der in den Beschwerdefällen gemäß Art 2 Abs 2 der VStG-Novelle 1987 anzuwendenden Fassung vor der genannten Novelle obliegende Entlastungsbeweis erfordert, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;BäckAG 1955 §9;KJBG 1948 §17 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der dem Bf gemäß § 5 Abs 1 VStG in der in den Beschwerdefällen gemäß Art 2 Abs 2 der VStG-Novelle 1987 anzuwendenden Fassung vor der genannten Novelle obliegende Entlastungsbeweis erfordert, dass der Bf bewiesen hätte, dass die gegenständlichen Verstöße gegen... mehr lesen...