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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KJBG 1987 §17 Abs5;Rechtssatz
Zur Begehung des Ungehorsamsdeliktes nach § 17 Abs 5 KJBG 1987 reicht Fahrlässigkeit aus, sodaß der Umstand, daß es zu einer solchen Übertretung ohne Wissen des Betriebsinhabers gekommen ist, keinen besonderen Milderungsgrund darstellt
(Hinweis E 13.11.1986, 86/08/0017).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990190513.X02Im RIS seit
11.05.1992