Der 1957 geborene Beschwerdeführer beantragte am 10. September 1993 die Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gemäß den §§ 2 und 14 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG). Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, in dem sich degenerative Veränderungen der Wirbelsäule, Schwerhörigkeit und eine Bewegungseinschränkung nach einer Schulterverletzung ergeben hatten, wurde dem Beschwerdeführer zu den Ermittlungsergebnissen Parteiengehör... mehr lesen...
Index: 67 Versorgungsrecht68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §2 Abs1;BEinstG §3 Abs1;BEinstG §3 Abs2;KOVG 1957 §7;KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn4 litv Z572;KOVG RichtsatzV 1965 Anl Abschn4 litv Z573;
Rechtssatz: Im Fall (nicht etwa einer feststellbaren Entwicklung, die unter Umständen zeitlich getrennte Absprüche zur Folge haben müßte, sondern) des Bestehens schwankender Leidenszustände ist hierauf bei Ei... mehr lesen...
Der am 6. Oktober 1967 geborene Beschwerdeführer gehörte dem Kreis der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) begünstigten Behinderten an. Seit dem 7. Jänner 1987 ist er beim Land Steiermark beschäftigt und wurde dort in dieser Zeit in vier verschiedenen Abteilungen, zuletzt in der Fachabteilung XY, als Bote verwendet. Die belangte Behörde hat die Akten des erstinstanzlichen Verfahrens nicht vorgelegt, doch ergibt sich aus dem beiderseitigen Parteienvorbringen unbestritt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §39 Abs2;BEinstG §11 Abs1;BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs2 litd;BEinstG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Aberkennung der Eigenschaft eines nach dem BEinstG begünstigten Behinderten setzt als einschneidende Veränderung der Rechtsstellung des Betroffenen eine eingehende Prüfung von Art und Ausmaß der aktuell geg... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §11 Abs1;BEinstG §11 Abs5;BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs2 litd;BEinstG §3 Abs1;BEinstG §8 Abs2 idF 1992/313;
Rechtssatz: Eine Verneinung der Behinderteneigenschaft gemäß § 2 Abs 2 lit d BEinstG setzt voraus, daß der Betroffene nicht nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf einem geschützten Arbeitsplatz, sondern auch in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren68/01 Behinderteneinstellung
Norm: AVG §68 Abs1;BEinstG §11 Abs1;BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;BEinstG §2 Abs2 litd;BEinstG §3 Abs1;BEinstG §8 Abs2 idF 1992/313;
Rechtssatz: Nur ein Vergleich jenes Bescheides, mit welchem die Zugehörigkeit des Behinderten gemäß § 2 BEinstG festgestellt wurde, mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid (mit diesem ist festge... mehr lesen...