RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0363

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

AVG §39 Abs2;
BEinstG §11 Abs1;
BEinstG §14 Abs2 idF 1992/313;
BEinstG §2 Abs1 idF 1992/313;
BEinstG §2 Abs2 litd;
BEinstG §3 Abs1;

Rechtssatz

Die Aberkennung der Eigenschaft eines nach dem BEinstG begünstigten Behinderten setzt als einschneidende Veränderung der Rechtsstellung des Betroffenen eine eingehende Prüfung von Art und Ausmaß der aktuell gegebenen Behinderung und von deren Veränderung gegenüber dem Zeitpunkt der Aufnahme des Betroffenen in diesen Kreis voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090363.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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