I. Klage, Sachverhalt und Vorverfahren 1. Gestützt auf Art137 B-VG begehrt die Klägerin, den Bund schuldig zu erkennen, den Betrag von € 667.206,16 samt 4 % Zinsen seit 10. August 2020 sowie die Kosten dieses Rechtsstreites binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. 2. In der Klage wird folgender Sachverhalt vorgebracht: 2.1. Nach einem Schaden sei die klagende Partei als Generalunternehmerin von einer näher bezeichneten AG beauftragt worden, die beschädigte Anlage wiederherzustelle... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: B-VG Art137 / KlageAuslBGAVRÄGAÜGVfGG §7 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Staatshaftungsklage auf Grund unionsrechtswidriger Rechtsprechung des VwGH durch Straferkenntnisse einer Bezirkshauptmannschaft sowie durch Fehlberatung des AMS mangels Zuständigkeit des VfGH; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche aus der Amtshaftung auf Grund verwaltungsbehördlichen Handelns ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Beim unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich behängen Verfahren über die Berufungen 1. des F G gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 19. Februar 1992, Z SV96 - 98 - 1991, 2. des Mag. P E B gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 13. April 1992, Z SV96 - 97 - 1991, 3. des F F gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr - Umgebung vom 16. März 1992, Z Ge96/332/19... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandEMRK österr Vorbehalt zu Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienAuslBGAuslBG §28aVStG §51d
Leitsatz: Unzulässigkeit der Einbeziehung der Verweisung auf die
Verwaltungsvorschriften bei der Regelung der Parteistellung im
Verwaltungsstrafrecht in das Gesetzesprüfungsverfahren zur Prüfung
der Einräumung der Parteistellung an das Landesar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt die Aufhebung des ersten Satzes des §30 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975 (AuslBG) als verfassungswidrig. Er hat über eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten zu entscheiden, der auf Antrag des Landesarbeitsamtes dem Beschwerdeführer nach dieser Gesetzesstelle die Beschäftigung von Ausländern für die Dauer von drei Jahren untersagt, weil er zwischen 10. Oktober 1988 und 31. Oktobe... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs1EMRK Art6 Abs1 / StrafrechtEMRK Art6 Abs1 / civil rightsAuslBG §30
Leitsatz: Aufhebung der Untersagung der Beschäftigung von Ausländern durch
die Bezirksverwaltungsbehörde bei beharrlichen Verstößen gegen
das Ausländerbeschäftigungsgesetz wegen Verstoßes gegen das
Determinierungsgebot; Zweck der Regelung im Dunkeln; kein Verstoß
gegen Art6 der EMRK; keine ... mehr lesen...