Rechtssatz: Eine Tatbildumschreibung, welcher eine Bestrafung nach § 28 Abs 6 Z 2 AuslBG zugrunde liegt, muss auch jene Tatbildmerkmale enthalten, die bei einer Bestrafung nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG erforderlich sind. Zuletzt aktualisiert am 27.02.2013 mehr lesen...
Rechtssatz: Subjektiv kann dem Beschuldigten die illegale Ausländerbeschäftigung dann nicht zur Last gelegt werden, wenn er die ausländischen Arbeitskräfte bereits mehrere Jahre kannte und bei diversen Arbeiten, an denen er als Richtmeister beteiligt war, wahrnehmen konnte und ihm der Beschäftiger der Ausländer auch Unterlagen vorlegte, aus denen ersichtlich war, dass die drei Ausländer an der Firma beteiligt waren und ein Ausländer sogar im Gewerbeschein aufschien. (Einstellung des Verfah... mehr lesen...
1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der T-Gesellschaft mbH mit Betriebssitz in Wien, welche auf Grund eines Vertrages mit der Baustellenbetreiberin ARGE H Arbeiten auf der Baustelle in Wien, S-straße, übernommen hat und als Unternehmerin Herrn Mag Thaddäus B mit der Durchführung von Montagen und Materialtransporten beauftragt hat, zu verantworten, dass Herr B als Arbeitgebe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 28 Abs 6 (nF) AuslBG kann, bei verfassungskonformer Interpretation, nicht der Inhalt beigemessen werden, dass sie der Strafbehörde ein Wahlrecht dahingehend einräumt, den Nachweis einer bewilligungslosen Beschäftigung (überlassener) ausländischer Arbeitnehmer zu führen oder den Beschuldigten (ohne Führung eines derartigen Nachweises) als Auftraggeber im Sinne des § 28 Abs 6 AuslBG zu bestrafen. Die in dieser Bestimmung vorgenommene Umschreibung der Elemente... mehr lesen...
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 28 Abs 6 (nF) AuslBG ist die Verletzung welcher der in § 28 Abs 6 Z 1 bis 3 normierten Verhaltensvorschriften dem Berufungswerber zur Last gelegt wird. mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH einen Teil eines Bauauftrages an eine andere Firma weiter und vereinbart darin: "Die zum Einsatz kommenden Arbeiter müssen, sofern es Ausländer sind, eine gültige Arbeitsbewilligung besitzen und ordentlich bei der GKK angemeldet sein. Die Papiere müssen zur Vorlage immer mitgeführt werden. Sollten Sie Ihre Arbeiter austauschen, so ist dies uns umgehend mitzuteilen." so bleibt der Beschuldigte, obwohl die Au... mehr lesen...