RS UVS Kärnten 2003/02/21 KUVS-1612-1614/9/2002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2003
beobachten
merken
Rechtssatz

Subjektiv kann dem Beschuldigten die illegale Ausländerbeschäftigung dann nicht zur Last gelegt werden, wenn er die ausländischen Arbeitskräfte bereits mehrere Jahre kannte und bei diversen Arbeiten, an denen er als Richtmeister beteiligt war, wahrnehmen konnte und ihm der Beschäftiger der Ausländer auch Unterlagen vorlegte, aus denen ersichtlich war, dass die drei Ausländer an der Firma beteiligt waren und ein Ausländer sogar im Gewerbeschein aufschien. (Einstellung des Verfahrens)

Schlagworte
Ausländer, Ausländerbeschäftigung, illegale Ausländerbeschäftigung, Richtmeister, Firma, Firmenbeteiligung, Firmenbeteiligung durch die Ausländer, Gewerbeschein
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten