IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Mag. Jöbstl-Findeis über die Beschwerde des Herrn AB, geb. am xx, vertreten durch CD Rechtsanwälte OG, Pgasse, G, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld vom 24.08.2020, GZ: BHHF/622200011363/2020, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) wird die Beschwerde dem Grunde... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.08.2021 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AuslBG §26 Abs6
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die in § 26 Abs 6 AuslBG vorgesehene Meldepflicht stellt ein reines Formalvergehen dar und ist dies durchaus mit jenem Sachverhalt, welcher dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 12.09.2019, Maksimovic, C-64/18 ua. zu Grunde lag, zu vergleichen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.08.2021 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AuslBG §26 Abs6
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen die in § 26 Abs 6 AuslBG normierte Meldepflicht durch einen inländischen Auftraggeber iZm einem Auftrag an ein slowakisches Unternehmen – sohin also die unterbliebene Verständigung an die Zentrale Koordinationsstelle, dass der slowakische Auftragnehmer trotz m... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Mag. Jöbstl-Findeis über die Beschwerde des Herrn A B, geb. am ****, vertreten durch C Rechtsanwälte OG, Pgasse, G, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld vom 26.08.2020, GZ: BHHF/622200011202/2020, z u R e c h t e r k a n n t: I. Gemäß § 50 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (im Folgenden VwGVG) wird der Beschwerde stattgegeben , das... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.08.2021 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG 1991 §9 Abs6AuslBG §26 Abs6
Rechtssatz: Der auf einer Baustelle „vor-Ort-verantwortliche Geschäftsführer“ kann in seiner Verantwortung nach § 9 Abs 6 VStG die vorgeworfene Tat gemäß § 26 Abs 6 AuslBG nicht verhindern, da der Tatvorwurf bereits zu einem früheren Zeitpunkt verwirkli... mehr lesen...