Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
30.08.2021Index
60/01 ArbeitsvertragsrechtNorm
AuslBG §26 Abs6Rechtssatz
Bei einem Verstoß gegen die in § 26 Abs 6 AuslBG normierte Meldepflicht durch einen inländischen Auftraggeber iZm einem Auftrag an ein slowakisches Unternehmen – sohin also die unterbliebene Verständigung an die Zentrale Koordinationsstelle, dass der slowakische Auftragnehmer trotz mündlicher Aufforderung nicht (fristgerecht) die erforderlichen Berechtigungen nachgewiesen hatte – liegt ein grenzüberschreitender Sachverhalt mit Unionsrechtsbezug vor.
Schlagworte
Meldepflicht, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Unionsrecht, Verständigungspflicht, Auslandsbezug, Nachweis der Berechtigungen, grenzüberschreitender Sachverhalt, UnionsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.30.17.2347.2020Zuletzt aktualisiert am
24.11.2021