RS Lvwg 2021/8/30 LVwG 30.17-2347/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

30.08.2021

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AuslBG §26 Abs6

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die in § 26 Abs 6 AuslBG vorgesehene Meldepflicht stellt ein reines Formalvergehen dar und ist dies durchaus mit jenem Sachverhalt, welcher dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 12.09.2019, Maksimovic, C-64/18 ua. zu Grunde lag, zu vergleichen.

Schlagworte

Meldepflicht, Ausländerbeschäftigungsgesetz, Formalvergehen, Maksimovic, Unionsrecht, Verständigungspflicht, Auslandsbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.30.17.2347.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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