Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §21;AuslBG §3;AuslBG §4;AVG §8;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0183 B 17. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewil... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §21;AuslBG §3;AuslBG §4;AVG §8;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kommt nur dem Arbeitgeber zu; dem Ausländer kommt iSd § 21 AuslBG ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §20 Abs3;AuslBG §21;AuslBG §3;AuslBG §4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer ist zur Erhebung der VwGH-Beschwerde gegen den auf Grund des Antrages bzw. der Berufung des Arbeitgebers erlassenen abweisenden Bescheid über eine Beschäftigungsbewilligung nicht berechtigt. (Hinweis auf B 4.7.1984,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §21;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Recht zur Antragstellung und die uneingeschränkte Parteistellung im Verfahren über die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kommt nur dem Arbeitgeber zu. Der Ausländer hat im Sinne des § 21 lediglich beschränkte Parteistellung. Wenn die Ablehnung der Beschäftigungsbewill... mehr lesen...