Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. August 1999 beim Arbeitsmarktservice Angestellte West Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Staatsangehörigen der Russischen Föderation (GUS) Z (geboren 6. September 1950) für die berufliche Tätigkeit als "Handelskaufmann=Außendienstmitarbeiter". Als spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden im Antrag "russische Sprache und Handelsbeziehungen nach Rußland"... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §19 Abs9 idF 1997/I/078;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;AVG §37;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn der Antragsteller im Antragsformular gemäß § 19 Abs. 1 AuslBG zur Erlangung einer Beschäftigungsbewilligung, dessen Verwendung gemäß § 19 Abs. 9 AuslBG zwingend vorge... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Oktober 1998 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Bregenz vom 7. August 1998 wegen Zurückweisung seines Antrages vom 15. Juni 1998 auf Ausstellung eines Befreiungsscheines gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 leg. cit. keine Fo... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs9;AuslBG §4c Abs2;AuslBG §4c Abs3;
Rechtssatz: War die Antragstellung bei der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice auf Ausstellung eines Befreiungsscheines iSd § 4c Abs 2 AuslBG zulässig und lag insoweit nicht eine bloße Anregung vor, dann gelten für die Verfahrenszuständigkeit und die Durchführung des Verfahrens über diesen Antrag... mehr lesen...
Index: E2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E11401020E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21964A1229(01) AssAbk Türkei ;61989CJ0192 Sevince VORAB;61991CJ0237 Kazim Kus VORAB;ARB1/80 Art6 Abs3;AuslBG §19 Abs9;AuslBG §4c;
Rechtssatz: Die gemäß § 4c Abs 3 AuslBG zu beachtende Formvorschrift des § 19 Abs 9 AuslBG wird nicht durc... mehr lesen...