Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.05.2017 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG §7g Abs1AVRAG §7g Abs2AVRAG §7i Abs2aAVRAG §7i Abs3
Rechtssatz: Hinsichtlich der Nichtvorlage der Unterlagen liegt hier ein Gesamtkonzept vor, das in sachlicher und zeitlicher Einheit steht, sodass nach der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur um ein fortgesetztes Delikt handelt. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Rotter über die Beschwerde des Herrn R. F., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 30.05.2016, Zl. MBA … - S 22716/16, betreffend Übertretungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, nach durchgeführter Verhandlung zu Recht e r k a n n t: Gemäß § 50 VwGVG wird der Beschwerde hinsichtlich der... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Marcus Osterauer über die Beschwerde des Herrn T. W., N., ..., gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 10. Februar 2016, Zl. MBA ... - S 50994/15, wegen Übertretung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes zu Recht e r k a n n t: I. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Strafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.04.2017 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG §7 Abs2AVRAG §7g Abs2AVRAG §7i Abs1
Rechtssatz: Eine Aufforderung, die Lohnunterlagen anlässlich einer Vorsprache beim Träger der Sozialversicherung mitzunehmen, ist keine den Anforderungen des § 7g Abs. 2 AVRAG entsprechende Aufforderung zur Übermittlung von Lohnunterlagen. Schlag... mehr lesen...
VerwaltungsgerichtWien 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38600 Telefax: (43 01) 4000 99 38600 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ:VGW-041/068/548/2016-26 Wien, 15.3.2016 M. F. Geschäftsabteilung: B IM NAMEN DER REPUBLIK ! Das Verwaltungsgericht Wien e r k e n n t durch seinen Richter Ma... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.03.2016 Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVRAG §7g Abs2AVRAG §7i Abs1AVRAG §7i Abs3VStG §9 Abs1VStG §31 Abs1VStG §32 Abs2
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Vorlage von Lohnunterlagen ist als akzessorisch zu der anlastbaren Verwaltungsübertretung der Unterentlohnung zu betrachten. Was somit für den Tatbestand der Unterentlohnu... mehr lesen...