Begründung: I.1. a) Beim Verwaltungsgerichtshof sind vier Beschwerden gegen Bescheide von nach dem Arbeitsverfassungsgesetz 1974 (ArbVG) errichteten Schlichtungsstellen betreffend Abschluß bzw. Erlassung einer Betriebsvereinbarung gemäß §97 Abs1 Z4 iVm §109 Abs1 ArbVG (eines sogenannten Sozialplans) anhängig. In allen Fällen war die jeweilige belangte Schlichtungsstelle vom jeweiligen Präsidenten des Gerichtshofes gemäß §144 Abs4 ArbVG bestellt worden, der Vorsitzende jeweils aus de... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art20 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätSchlichtungsstellen-GeschäftsO, BGBl 444/1987 §8 Abs1Schlichtungsstellen-GeschäftsO, BGBl 444/1987 §10 Abs3, Abs4ArbVG §97 Abs2ArbVG §109 Abs3ArbVG §146 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung der Anträge des Verwaltungsgerichtshofes auf Aufhebung
der die Zuständigkeit der Schlichtungsstellen z... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine Beschwerde gegen einen Bescheid einer mit Bescheid vom 29. Juni 1995 nach dem Arbeitsverfassungsgesetz 1974 (ArbVG) errichteten Schlichtungsstelle vom 14. Mai 1996 anhängig, mit dem ein Antrag auf "Erlassung einer Betriebsvereinbarung" mit der
Begründung: zurückgewiesen wurde, daß die Schlichtungsstelle zur "Erlassung" der beantragten Betriebsvereinbarung im Hinblick auf §1 Abs2 Z5 des ArbeitskräfteüberlassungsG und §97 Abs1 Z1a ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. a) Beim Verwaltungsgerichtshof sind Beschwerden gegen Bescheide von nach dem Arbeitsverfassungsgesetz 1974 (ArbVG) errichteten Schlichtungsstellen betreffend Abschluß bzw. Erlassung einer Betriebsvereinbarung gemäß §97 Abs1 Z4 iVm §109 Abs1 ArbVG (eines sogenannten Sozialplans) anhängig. In allen Fällen war die jeweilige belangte Schlichtungsstelle vom jeweiligen Präsidenten des Gerichtshofes gemäß §144 Abs4 ArbVG bestellt worden, der Vorsitzende jeweils aus dem Kr... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §62 Abs1ArbVG §97 Abs2ArbVG §109 Abs3ArbVG §144, §145, §146
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen auf Aufhebung der die Schlichtungsstellen
betreffenden Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes; keine
Präjudizialität der die Errichtung der Schlichtungsstellen regelnden
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