I. Sachverhalt und Ausgangsverfahren 1 1. Bei den fünf, miteinander in einem Konzern verbundenen, erstmitbeteiligten Parteien (im Folgenden: Auftraggeberinnen) handelt es sich - wie auch von ihnen selbst nicht in Abrede gestellt wird - um Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinn des § 3 Abs. 1 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006) bzw. des Art. 2 Abs. 1 Z 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Au... mehr lesen...
Index: E1EE3L E0630000059/04 EU - EWR60/03 Kollektives Arbeitsrecht67 Versorgungsrecht77 Kunst Kultur97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ArbVGBMSVG 2002BThOG 1998 §10BThOG 1998 §3BVergG 2006 §10 Z12BVergG 2006 §16BVergG 2006 §3BVergG 2006 §312 Abs312010E049 AEUV Art4912010E056 AEUV Art5612010E267 AEUV Art26732014L0024 Vergabe-RL Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:Ro 2016/04/0053 E 30.04.2019* EuGH-Entscheidung: EU ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark (Dienstzweig: Wissenschaftlicher Dienst; Verwendungsgruppe A/VII). Auf Grund des Bedienstetenzuweisungsvertrages vom 20. Dezember 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 des Steiermärkischen Zuweisungsgesetzes, LGBl. Nr. 64/2002 (im Folgenden: Stmk. ZuweisungsG), mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 der Landesmuseum Joanneum GmbH (im Folgenden: L GmbH) zur Dienstleist... mehr lesen...
Index: L20106 Personalüberlassung Personalzuweisung SteiermarkL22006 Landesbedienstete Steiermark60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG;DBR Stmk 2003 §20 Abs2 Z1;ZuweisungsG Stmk 2002 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass die Bestimmungen des ArbVG auf den Fall der Verwendungsänderung (im Sinne des § 22 Abs. 2 Z. 1 Stmk DBR 2003) eines Beamten, der der Landesmuseum Joanneum GmbH ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unternehmen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AKG 1992;ArbIG 1993 §23 Abs2;ArbVG;ARG 1984;AZG;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 1 Stammrechtssatz Der in verschiedenen arbeitsrechtlichen Vorschriften vorkommende Begriff des leitenden Angestellten hat nicht durchwegs denselben Inhalt. In... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §71;ArbVG §76;ArbVG §78;BRGO §14;BRGO §20;
Rechtssatz: Bei den Bestimmungen der §§ 76 und 78 ArbVG sowie des § 14 BRGO handelt sich um bloße Ordnungsvorschriften, deren Außerachtlassung durch den gem § 71 ArbVG und § 20 BRGO zur Vertretung des Betriebsrates gegenüber dem Betriebsinhaber und nach außen berufenen Betriebsratsobmann zwar für das Innenverhältnis erhebl... mehr lesen...