Index
E1ENorm
ArbVGBeachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:Ro 2016/04/0053 E 30.04.2019* EuGH-Entscheidung: EU 2017/0010Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird nach Art. 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe bzw. die Art. 49 und 56 AEUV und die daraus für die öffentliche Auftragsvergabe resultierenden Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz auf den Abschluss von Verträgen öffentlicher Auftraggeber mit Betrieblichen Vorsorgekassen über die Verwaltung und Veranlagung von Entgeltbeiträgen anwendbar, wenn der Vertragsabschluss und damit die Auswahl der Vorsorgekasse der Zustimmung durch die Arbeitnehmerschaft bzw. ihrer Vertretung bedarf und somit vom öffentlichen Auftraggeber nicht allein vorgenommen werden kann?
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016040053.J01Im RIS seit
14.01.2020Zuletzt aktualisiert am
14.01.2020