Begründung: Die Klägerin war ab 2001 bei der Beklagten beschäftigt. Bei der Wahl zum Angestelltenbetriebsrat, der drei Mitglieder hat, wurde sie zum dritten und letzten Ersatzmitglied gewählt. Die Betriebsratsmitglieder und die Ersatzmitglieder vereinbarten nach der Wahl, dass im Falle der Verhinderung eines Mitglieds nicht das entsprechend der Reihung auf dem Wahlvorschlag zur Vertretung berechtigte Ersatzmitglied nachrücken sollte, sondern dass jedem Mitglied ein bestimmtes Ersa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1976 im Betrieb beschäftigte Beklagte wurde 1989 Mitglied des Betriebsrates und war dann von 10. 5. 1993 bis 27. 4. 1998 dessen Vorsitzender. Im September und November 1993 kaufte der Betriebsrat drei Kaffeeautomaten und betraute den Beklagten mit deren Wartung und Betreuung. Dafür wurde er vom Dienst freigestellt. Außerdem beschloss der Betriebsrat, ihm eine Betreuungsgebühr von zuerst 5 und dann 10 % des Umsatzes zuzuerkennen. Die Kaffeekassa sollte d... mehr lesen...
Norm: ArbVG §42 Abs1 Z1ArbVG §66 Abs3ArbVG §74BRGO §10 Abs5BetriebsratsfondsV §5BetriebsratsfondsV §6 Abs3BetriebsratsfondsV §7BetriebsratsfondsV §8BetriebsratsfondsV §9BetriebsratsfondsV §34BetriebsratsfondsV §35 Abs2BetriebsratsfondsV §36
Rechtssatz: Die Verantwortung für die Verwaltung des Betriebsratsfonds trifft den gesamten Betriebsrat. Der Betriebsratsvorsitzende ist bei seiner Vertretungstätigkeit in ein laufendes internes und externes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die am 22.6.1993 stattgefundene Wahl des beklagten Betriebsrates wurde ein Wahlvorschlag eingereicht, der sechs Wahlwerber umfaßte; Christine P***** war an zweiter Stelle gereiht, Monika S***** an vierter. Dieser Wahlvorschlag erreichte die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alle am Wahlvorschlag genannten Personen nahmen die Wahl an. In der konstituierenden Betriebsratssitzung am 16.7.1993 beschlossen die gewählten Betriebsratsmitglieder einstimmig, Chr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §59ArbVG §60ArbVG §66 Abs3
Rechtssatz: Eine "Umreihung" der gewählten Betriebsratsmitglieder in der konstituierenden Betriebsratssitzung in der Weise, daß ein gewähltes Betriebsratsmitglied nur mehr "Ersatzmitglied" ist, verstößt gegen die absolut zwingenden Normen der Betriebsverfassung. Entscheidungstexte 8 ObA 44/98y Entscheidungstext OGH 30.03.1998 8 ObA 44/98y ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §66 Abs3ArbVG §116
Rechtssatz: Da der Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden von den Betriebsratsmitgliedern gewählt wird, ist dem Betriebsratsvorsitzenden zuzubilligen, Informationen sowohl über dessen Entlassung als auch über die Neuwahl oder die verwaiste Funktion als Vertreter bei der Schlichtungsstelle bei der Gewerkschaft einzuholen. Entscheidungstexte 9 ObA 72/94 ... mehr lesen...