Norm
ArbVG §34 Abs2Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat den Einfluß von Entscheidungen des Einigungsamtes auf die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer eines Betriebsrates keineswegs übersehen, sondern hat an die bescheidmäßige Feststellung der fehlenden Betriebseigenschaft einer Arbeitsstätte eine § 62 Z 6 ArbVG entsprechende Rechtswirkung (vorzeitige Beendigung) nicht geknüpft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0051199Dokumentnummer
JJR_19790710_OGH0002_0040OB00048_7900000_007