Norm
ArbVG §29Rechtssatz
Zum Abschluß von (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen über "Systeme der Gewinnbeteiligung". Als Regelungsinhalt für Betriebsvereinbarungen kommen nur solche Maßgrößen in Betracht, die auch die Ausgabenseite im Unternehmen berücksichtigen, nicht aber Größen wie Produktionswert, Umsatz, Investitionsvolumen, Produktivität pro Arbeitnehmer, Marktanteil etc (Anführung der Lehrmeinungen von Strasser und B.Schwarz).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111402Dokumentnummer
JJR_19981223_OGH0002_009OBA00290_98G0000_001