RS OGH 1998/12/23 9ObA290/98g

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Veröffentlicht am 23.12.1998
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Norm

ArbVG §29
ArbVG §97 Abs1 Z16

Rechtssatz

Zum Abschluß von (freiwilligen) Betriebsvereinbarungen über "Systeme der Gewinnbeteiligung". Als Regelungsinhalt für Betriebsvereinbarungen kommen nur solche Maßgrößen in Betracht, die auch die Ausgabenseite im Unternehmen berücksichtigen, nicht aber Größen wie Produktionswert, Umsatz, Investitionsvolumen, Produktivität pro Arbeitnehmer, Marktanteil etc (Anführung der Lehrmeinungen von Strasser und B.Schwarz).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111402

Dokumentnummer

JJR_19981223_OGH0002_009OBA00290_98G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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