Entscheidungsgründe: Die Beklagte betrieb bis zum 31. 12. 2007 das Krankenhaus W***** im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Mit 1. 1. 2008 wurde das Krankenhaus vom Land Niederösterreich übernommen. Auf die Dienstverhältnisse der Anästhesieschwestern und -pfleger fand die Nebengebührenordnung der Beklagten (NGO) Anwendung. Diese regelt im II. Abschnitt unter Punkt 4 verschiedene Nebengebühren für das Pflegepersonal. So ist unter anderem auch eine Strahlengefahrenzulage (2700 - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim beklagten Verein in der Zeit vom 4. 9. 2006 bis 31. 10. 2007 als Kindergartenpädagogin angestellt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen anwendbar. Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr die Frage, ob es sich bei der früheren Tätigkeit der Klägerin bei der Stadt Wien als Kindergartenassistentin in der Zeit vom 1. 8. 1994 bis 30. 9. 1997, während de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in der Praxis des Beklagten, eines freiberuflich tätigen Physiotherapeuten, in der Zeit vom 1. 1. 2004 bis 30. 11. 2006 als Sprechstundenhilfe beschäftigt. Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gab dem Erstgericht auf dessen Anfrage mit Schreiben vom 10. 10. 2007 bekannt, dass mit dem „Mindestlohntarif für Arbeitnehmer/innen in Betrieben sozialer Dienste" der Sozialsektor erfasst werden sollte. Dies zeige sich... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen auf der Liegenschaft *****, die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieser Liegenschaft. Unter vielen anderen Positionen der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2002, die allerdings nicht mehr verfahrensgegenständlich sind, bemängelten die Antragsteller eine Kostenposition von 7.276,24 EUR an Hausbesorgerentgelt für die Beseitigung ekelerregender Verschmutzungen. Insgesamt sind in der Betriebskostenabrechnung 2002 9.032,66 EUR f... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 1. 10. 1999 bei der Beklagten beschäftigt und betreute zwei in deren Eigentum stehende Wohnhausanlagen in der S*****straße 248-267 und in der M*****straße 273-276, jeweils Feistritz/Rosental; die zweite Anlage erst ab 1. 5. 2000. Der pauschal vereinbarte Monatsverdienst der Klägerin betrug ATS 9.200 (EUR 668,59), ab 1. 5. 2000 weitere ATS 3.200 (EUR 232,55). In den beiden zugrundeliegenden Dienstverträgen vom 1. 10. 1999 und 20. 4. 2000 wurde die Kläg... mehr lesen...
Norm: ArbVG §22
Rechtssatz: Bereits der Bestand einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitgeber ist (bei Mangel einer Satzung) ausschlaggebend dafür, dass eine Festsetzung von Mindestlohntarifen nicht mehr erfolgen kann, gleichgültig, ob tatsächlich ein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde oder nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 4/07i Entscheidungstext OGH 08.08.2007 9 ObA 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt Senioren-, Wohn- und Pflegeheime zur Betreuung von pflegebedürftigen Senioren. Diese Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbeordnung und die Beklagte ist auch nicht Mitglied der Wirtschaftskammer. Sie verfügt über keine Gewerbeanmeldung, jedoch eine Bewilligung der Steiermärkischen Landesregierung nach dem steiermärkischen Pflegeheimgesetz, nicht aber über eine Bewilligung zum Betrieb eines Pflegeheimes nach dem Krankenanstaltengesetz. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundeseinigungsamt setzte ab 1. 1. 1997 einen Mindestlohntarif für Angestellte in Betrieben sozialer Dienste fest. Dieser Mindestlohntarif galt in persönlicher Hinsicht für Angestellte, deren Arbeitgeber weder auf Arbeitgeberseite selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft waren. In fachlicher Hinsicht galt er für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 28. 2. 1979 Hausbesorgerin des Hauses *****straße ***** und als solche auch zur Betreuung der mit Gas betriebenen Warmwasser- und Zentralheizungsanlage verpflichtet. Die gegenständliche Heizanlage ist eine Gas-Wärmezentrale vom Fabrikat Hydrotherm/Stiebel Eltron, Type Multitemp S, bestehend aus Feuerungs- und Dampfkesselanlage. In technischer Hinsicht besteht die Feuerungsanlage aus vier Feuerstätten mit je einem eigenen Verbindungsstüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §22ArbVG §24ERVO 1994
Rechtssatz: Der Mindestlohntarif ist eine Verordnung. Die Auslegung hat nach den §§ 6, 7 ABGB zu erfolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 75/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 75/75 Veröff: Arb 9429 4 Ob 120/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 120/77 Veröff: Arb 9627 ... mehr lesen...