Begründung: Der Kläger, der bei der Nebenintervenientin beschäftigt war, bezieht eine Pension von der Versicherungsanstalt der Österreichischen Eisenbahnen (in der Folge: Pensionsversicherungsanstalt) und eine Zuschusspension von der Beklagten. Im Februar 2002 wurde ihm von der Pensionsversicherungsanstalt ein Wertausgleich iSd § 299a ASVG in der Höhe von EUR 110,09 gewährt. Der Kläger, der bei der Nebenintervenientin beschäftigt war, bezieht eine Pension von der Versicherungsans... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18. 11. 1983 in der ab 1. 4. 1989 geltenden Fassung enthält im § 8 Abs 6 folgende Bestimmung: Der Kollektivvertrag für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken vom 18. 11. 1983 in der ab 1. 4. 1989 geltenden Fassung enthält im Paragraph 8, Absatz 6, folgende Bestimmung: "Es steht jeder Bank frei, anstelle des obigen Besoldungsschemas ein nach ihren... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag betreffend die Übergangsversorgung für die als Flugverkehrsleiter verwendeten Bediensteten der Antragsgegnerin (im Folgenden KV) enthält unter anderem folgende Bestimmungen: II. Zweck der Übergangsversorgung römisch II. Zweck der Übergangsversorgung .... bezweckt insbesondere auch die Absicherung vor den wirtschaftlichen Folgen eines berufsbedingten vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst oder eines Verlustes der Befugnis aus medizinischen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundeseinigungsamt setzte ab 1. 1. 1997 einen Mindestlohntarif für Angestellte in Betrieben sozialer Dienste fest. Dieser Mindestlohntarif galt in persönlicher Hinsicht für Angestellte, deren Arbeitgeber weder auf Arbeitgeberseite selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft waren. In fachlicher Hinsicht galt er für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art... mehr lesen...
Norm: ArbVG §11 Abs2ArbVG §14
Rechtssatz: 1) Für die Normwirkung eines KollV ist gemäß § 11 Abs 2 ArbVG allein der auf die Kundmachung im "Amtsblatt der Wiener Zeitung" folgende Tag entscheidend. 2) Daraus folgt, daß ein später kundgemachter KollV einem später "abgeschlossenen", aber früher kundgemachten KollV materiell derogiert. (Posterioritätsprinzip bei KollV) Entscheidungstexte 9 ObA 123... mehr lesen...
Norm: ArbVG §13ArbVG §14ArbVG §17
Rechtssatz: Wurde der die bisherige kollektivvertragliche Regelung ablösende Kollektivvertrag mangels Hinterlegung und Kundmachung nicht wirksam, gilt der bisherige Kollektivvertrag, auch wenn er gemäß § 17 ArbVG beendet worden sein sollte, jedenfalls gemäß § 13 ArbVG für die von ihm vor seinem Erlöschen erfaßten Arbeitsverhältnisse weiter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Anspruches des Klägers auf Entlohnung für sogenannte Stillagerstunden zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist zur Rechtsrüge des Klägers noch folgendes auszuführen: Rechtliche Beurteilung Der Kläger leitet seinen Anspruch auf Entlohnung von sogenannten Stillagerstunden nicht unm... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2ArbVG §11ArbVG §14
Rechtssatz: Zur dynamischen Verweisung in KollV: Die Delegation der den Kollektivvertragsparteien durch das ArbVG - bezüglich des normativen Teiles des KollV - übertragenen Rechtssetzungsbefugnis an von ihnen verschiedene Rechtssubjekte - hier die Verfasser einer Vertragsschablone - im Wege der dynamischen Verweisung ist unzulässig. Wird der Inhalt der rezipierten, nicht entsprechend kundgemachten Regelung im Ko... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger zu Cr 85/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Erstkläger) war seit 21.4.1975, der Kläger zu Cr 84/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Zweitkläger) seit 16.8.1977 und der Kläger zu Cr 83/85 des Erstgerichtes (im folgenden: Drittkläger) seit 19.5.1981 beim Beklagten beschäftigt. Die Dienstverhältnisse der Kläger endeten am 9.8.1984. Strittig blieb bisher, ob die Kläger - wie sie behaupten - ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen wurden, oder ob sie - wie der ... mehr lesen...
Der Kläger war beim beklagten Transportunternehmer seit November 1972 beschäftigt. Am 31. 8. 1980 löste der Kläger das Dienstverhältnis, auf das der Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs Anwendung fand, unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses vorzeitig auf. Art. XI Z 6 des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe Österreichs lautet: "Ansprüche des Dienstnehmers müssen innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall beim Dienstgeb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §14ArbVG §15
Rechtssatz: § 15 ArbVG ist eine die Kundmachungsvorschriften des § 14 ArbVG ergänzende
Norm: , die der Steigerung der Publizitätswirkung dient. Die Verletzung der den Arbeitgeber nach § 15 ArbVG treffenden Pflichten hat auf die Wirksamkeit des KollV keinen Einfluß. Wirksamkeitsvoraussetzung ist nur die Kundmachung des Abschlusses des KollV im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §14
Rechtssatz: Fehlt einer der Parteien die Kollektivvertragsfähigkeit, so sind deren KollV keine solchen im Sinne der ArbVG und insoweit (rückwirkend) nichtig. Entscheidungstexte 4 Ob 139/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 139/77 Veröff: Arb 9665 = IndS 1979,1131 = ZAS 1979,96 (mit Anmerkung von Heinrich) = DRdA 1979,208 (mit Anmerkung von Migsch) ... mehr lesen...