Entscheidungsgründe: Das beklagte Unternehmen, ein keramikerzeugender Betrieb, ist ein Fabriksunternehmen iS des § 108 Abs 3 ArbVG, in dem (außerdem) dauernd mindestens 70 Arbeitnehmer (nach den Behauptungen des klagenden Betriebsrates sogar knapp 500) beschäftigt sind. Die Unternehmensleitung hat dem Betriebsrat zwar alljährlich die Bilanz, trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Betriebsratsvorsitzende aber die Gewinn- und Verlustrechnungen für die Wirtschaftsjahre 1986/87, 1987/... mehr lesen...
Norm: ArbVG §108 Abs3
Rechtssatz: Die Ausfolgung von Bilanzen sowie Gewinnrechnungen und Verlustrechnungen früherer Geschäftsjahre kann der Betriebsrat verlangen, wenn eine solche Vorlage seinerzeit unterblieben ist und die Beurteilung der Wirtschaftslage des Betriebes und seiner Entwicklung auch die Kenntnis der Betriebserfolge vorangegangener Jahre erforderlich macht. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Norm: ArbVG §108 Abs3
Rechtssatz: Unter der in § 108 Abs 3 ArbVG (idF vor dem erst in Kraft tretenden RLG (BGBl 1990/475) genannten Bilanz ist nach einhelliger Ansicht der Lehre die Steuerbilanz zu verstehen. Die Ansicht von Strasser in Floretta - Strasser (Kommentar zu ArbVG 705), daß sich der Betriebsrat mit der Steuerbilanz "zufriedengeben muß", ist insofern teilweise mißverständlich, als die Steuerbilanz, sofern nicht ausnahmsweise eine Ein... mehr lesen...
Norm: ArbVG §108 Abs3
Rechtssatz: Mit der Erwähnung des Gewinnausweises und Verlustausweises in § 108 Abs 3 ArbVG ist nicht die Buchungspost nach § 131 Abs 3 AktG ("der Überschuß der Aktivposten über die Passivposten (Reingewinn) oder der Überschuß der Passivposten über die Aktivposten (Reinverlust) ist am Schlusses der Jahresbilanz gesondert auszuweisen") gemeint, sondern die gesamte nach § 132 AktG zu gliedernde Gewinnrechnung und Verlustrech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Herausgabe der Bilanzen einschließlich der Gewinn- und Verlustausweise für die Jahre 1983, 1984 und 1985. Die beklagte Partei beantragte, die Klage abzuweisen. Die Geschäftsanteile der beklagten Partei würden durch Geschäftsführer der H*** Arzneiwarengroßhandlung Gesellschaft mbH (im folgenden H***) für diese Gesellschaft in Treuhand gehalten. Die beklagte Partei entfalte keine... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §60ArbVG §108 Abs3
Rechtssatz: Ist in einem Handelsbetrieb ein in seinem Bestand in keiner Weise angefochtener Betriebsrat vorhanden, ist damit die Struktur der Belegschaftsvertretung gleichsam festgeschrieben und der Betriebsrat ist berechtigt, in jener Organisatorischen Einheit tätig zu werden, für die er gewählt wurde. Er hat daher auch ein Recht auf Ausfolgung von Bilanzabschriften. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §60ArbVG §108 Abs3
Rechtssatz: Die Pflicht des Betriebsinhabers, dem Betriebsrat eine Abschrift der Bilanz einschließlich des Gewinnausweises und Verlustausweises zu übermitteln, hängt nicht vom Aussagewert dieser Unterlagen ab. Entscheidungstexte 9 ObA 197/87 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 197/87 Veröff: SZ 61/65 = WBl 1988,307 = DRdA 1990,291 (Ha... mehr lesen...