Auf Grund einer Gendarmerieanzeige führte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (BH) gegen den Beschwerdeführer ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) durch, weil er am 23. Mai 1991 vier namentlich genannte ausländische Staatsbürger ohne die nach diesem Gesetz erforderliche Bewilligung beschäftigt und dadurch eine Übertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 AuslBG begangen habe. Zu diesem Vorwurf nahm der Beschwerdeführer im erstinstanzlichen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §6;VStG §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0172 E 17. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein durch Begehung einer im allgemeinen strafbaren Handlung retten kann. Weiter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der X-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in G wegen der Übertretungen nach 1. § 4 Arbeitsruhegesetz, 2. § 6 leg. cit., 3. § 19 Abs. 2 (zweiter Satz) Arbeitszeitgesetz und 4. § 12 Abs. 1 erster Satz leg. cit. gemäß § 27 Abs. 1 Arbeitsruhegesetz mit Geldstrafen von je S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je ein halber T... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht - mit Ausnahme des Umstandes, daß bei der Feststellung des Ausmaßes der Überschreitungen der höchstzulässigen täglichen Arbeitszeiten (Übertretungen nach § 19 Abs. 2 zweiter Satz Arbeitszeitgesetz) die einstündigen, in der Anzeige des Arbeitsinspektorates angeführten Ruhepausen berücksichtigt wurden - in allen wesentlichen Punkten dem mit dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0395, entschiedenen Beschwerdefall. Es genügt daher, gemäß § 4... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0407, zugrunde lag. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf dieses Erkenntnis (iVm der dort in Bezug genommenen Entscheidung vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0395) zu verweisen. Wie in jenem Fall war auch hier - unter Abstandnahme von der beantragten Verhandlung (§ 39 Abs. 2 Z. 4 und 6 VwGG) - der angefochtene Bescheid im Umfang der Bestrafung wegen Übertretung... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §20 Abs2;ARG 1984 §4;ARG 1984 §6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180406.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §4;ARG 1984 §6;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatbestände des § 4 und des § 6 ARG können nebeneinander verwirklicht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180395.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §20 Abs2;ARG 1984 §4;ARG 1984 §6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180407.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 01.10.2013 mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 30. August 1990 wurden über den Beschwerdeführer wegen verschiedener, von ihm als zur Vertretung nach außen Berufenen einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. zu verantwortender Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften Geldstrafen verhängt, darunter wegen vier Übertretungen des § 4 ARG, weil hinsichtlich vier namentlich genannter Arbeitnehmer der Gesellschaft ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3;ARG 1984 §4;ARG 1984 §6;
Rechtssatz: Für die Auffassung, ein Verstoß gegen die wöchentliche Ruhezeit sei nicht rechtswidrig, wenn nur in der folgenden Arbeitswoche Ersatzruhe gewährt werde, findet sich im ARG kein Anhaltspunkt (Hinweis E 10.9.1987, 87/08/0096). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 12. Juli 1990 wurden über den Beschwerdeführer wegen sechs Übertretungen des § 6 Abs. 1 erster Satz Arbeitsruhegesetz (ARG) und wegen sechs Übertretungen des § 9 erster Satz Arbeitszeitgesetz Geldstrafen verhängt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH zu verantworten habe, daß zu im einzelnen bezeichneten Zeiten im Ma... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §6;VStG §6;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/01/0172 E 17. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Unter Notstand ist ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten zu verstehen, in dem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein durch Begehung einer im allgemeinen ... mehr lesen...