Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer und somit als das nach § 9 Abs. 1 VStG berufene Organ der H GmbH in St (Arbeitgeber) zu verantworten, dass der Arbeitgeber die Verpflichtungen betreffend die Beschaffenheit, die Aufstellung, die Benutzung, die Prüfung oder die Wartung von Arbeitsmitteln verletzt habe, indem für die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmitteln unter Berücksichtigung der betrieblichen Geg... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130;ASchG 1994 §79 Abs1;ASchG 1994 §83 Abs1 idF 2001/I/159;ASchG 1994 §83 Abs9 idF 2001/I/159; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/02/0061 E 26. Juli 2002 RS 1
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Das Gesetz stellt nach § 79 Abs. 1 ASchG 1994 dem Arbeitgeber drei Möglichkeiten zur Erfüllung seiner Verpflichtung, Arbeitsmediziner zu bestellen, zur Verfügung. Die ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsmittelV 2000 §23 Abs1 idF 2002/II/313;ArbeitsmittelV 2000 §23 Abs2 idF 2002/II/313;ASchG 1994 §83 Abs1 idF 2001/I/159;ASchG 1994 §83 Abs9 idF 2001/I/159;
Rechtssatz: Aus dem Normtext des § 23 Abs. 1 und 2 ArbeitsmittelV 2000 ist unschwer zu erkennen, dass sich "Betriebsanweisungen" nicht allein an die Fahrer zu richten haben, sondern an alle Arbeitnehmer, welche innerbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsmittelV 2000 §23 Abs1 idF 2002/II/313;ArbeitsmittelV 2000 §23 Abs2 idF 2002/II/313;ASchG 1994 §83 Abs1 idF 2001/I/159;ASchG 1994 §83 Abs9 idF 2001/I/159;VwRallg;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 und 2 ArbeitsmittelV 2000 unmissverständlich ergibt, handelt es sich bei den zwingend SCHRIFTLICHEN "Betriebsanweisungen" (so... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 28. Oktober 1996 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe es als gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der V. und F.N. GmbH zu vertreten, dass diese nicht dafür gesorgt habe, dass der Arbeitsmediziner Dr. K. in der Arbeitsstätte der angeführten GmbH in der Zeit von Februar 1996 bis 31. Mai 1996 seine gesetzlichen Aufgaben erfüllte. Der Arbeitsmediziner sei 1) seiner Verpflichtung, Au... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130;ASchG 1994 §79 Abs1;ASchG 1994 §83 Abs1;ASchG 1994 §83 Abs9;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit wegen Verletzung der Aufsichtspflicht kommt es nicht darauf an, ob der bestellte Arbeitsmediziner in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum jeweiligen Unternehmen steht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:199... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §130;ASchG 1994 §79 Abs1;ASchG 1994 §83 Abs1;ASchG 1994 §83 Abs9;
Rechtssatz: Das Gesetz stellt nach § 79 Abs. 1 ASchG 1994 dem Arbeitgeber drei Möglichkeiten zur Erfüllung seiner Verpflichtung, Arbeitsmediziner zu bestellen, zur Verfügung. Die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Erfüllung der dem Arbeitsmediziner obliegenden Pflichten kann nicht davon abhän... mehr lesen...