Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1994 §130;Rechtssatz
Für die Strafbarkeit wegen Verletzung der Aufsichtspflicht kommt es nicht darauf an, ob der bestellte Arbeitsmediziner in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum jeweiligen Unternehmen steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998020061.X02Im RIS seit
07.11.2002