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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ArbeitsmittelV 2000 §23 Abs1 idF 2002/II/313;Rechtssatz
Aus dem Normtext des § 23 Abs. 1 und 2 ArbeitsmittelV 2000 ist unschwer zu erkennen, dass sich "Betriebsanweisungen" nicht allein an die Fahrer zu richten haben, sondern an alle Arbeitnehmer, welche innerbetrieblich durch im Fahrbetrieb befindliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen gefährdet werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004020288.X02Im RIS seit
13.04.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008