Begründung: Am 7.9.1984 klagten die Eheleute Dr. Peter und Marlen B beim Kreisgericht Wiener Neustadt zu 3 Cg 1368/84 die Eheleute Dr. Walter und Susanna A auf Herausgabe der Originalurkunde des zwischen den Streitteilen geschlossenen Kaufvertrages vom 30.6.1983, betreffend die 100/2503 Anteile an der Liegenschaft EZ 5091 KG Perchtoldsdorf, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Stiege 3, top.Nr.302 verbunden ist, sowie aller weiteren in deren Besitz befindlichen Urkunden, di... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §233 Abs2
Rechtssatz: Eine Widerklage liegt nur vor, wenn die Prozeßparteien dieselben sind, wie in der Vorklage. Entscheidungstexte 5 Ob 688/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 5 Ob 688/82 4 Ob 564/94 Entscheidungstext OGH 04.10.1994 4 Ob 564/94 Auch; Beisatz: Daraus folgt aber noch nicht, daß die Wider... mehr lesen...
Norm: JN §31 IJN §96
Rechtssatz: Die Tatsache, daß die Vorklage delegiert wurde, muß nicht zwangsläufig auch zu einer Delegierung der Widerklage führen. In der Regel wird jedoch der Zusammenhang des mit der Vorklage geltend gemachten Anspruches mit dem in der Widerklage erhobenen Anspruch, die weitgehende Identität der Beweismittel und die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer Verbindung für die Delegierung auch der Rechtssache der Widerklage sp... mehr lesen...
Norm: JN §96
Rechtssatz: Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Geltendmachung des Gerichtsstandes nach § 96 JN dem Kläger prozeßökonomische Vorteile bringt. Entscheidungstexte 7 Ob 9/79 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 7 Ob 9/79 Veröff: EvBl 1979/138 S 398 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS00467... mehr lesen...
Die Kläger kauften je zur Hälfte den Gesellschaftsanteil des Salo B an der offenen Handelsgesellschaft S und Co. Mit der am 24. Oktober 1973 zu 2 Cg 122/74 (früher 2 Cg 576/73) des Kreisgerichtes Wr. Neustadt eingebrachten Klage begehrte Salo B und in weiterer Folge die Beklagte als dessen Universalsukzessorin von den Klägern Zahlung von 15 866.67 S an Verzugszinsen, weil die Kläger mit der Zahlung des Kaufpreises für die oben genannten Geschäftsanteile in Verzug geraten seien. Mit ... mehr lesen...
Norm: JN §7aJN §96
Rechtssatz: Zur Entscheidung über die Widerklage bleibt der Einzelrichter auch dann berufen, wenn die Vorklage vor dem Senat verhandelt wurde (vgl Fasching I, 471 Anmerkung 8). Entscheidungstexte 8 Ob 570/78 Entscheidungstext OGH 08.11.1978 8 Ob 570/78 Veröff: SZ 51/152 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §227 II
Rechtssatz: Zum Unterschied von anderen Bestimmungen des Verfahrensrechtes unterscheidet § 96 JN nicht zwischen rechtlichem und tatsächlichem Zusammenhang; daraus ergibt sich zwingend, daß jede Art von Zusammenhang zur Herstellung des Gerichtsstandes genügt. Der tatsächliche Zusammenhang ist bereits gegeben, wenn sich die Begehren beider Klagen auf die gleichen Tatsachen stützen oder aus dem gleichen Tatsachenkomplex abg... mehr lesen...
Der Kläger und Widerbeklagte, in der Folge nur Kläger genannt, brachte in seiner Klage, AZ 8 Cr 144/68, vor, er sei vom 3. Mai 1967 bis 11. März 1968 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt gewesen. Am 11. März 1968 habe der Kläger sein Dienstverhältnis beendet, nachdem er es schon zuvor zum 14. März 1968 gekundigt gehabt habe. Die Beklagte weigere sich, dem Kläger den Gehalt für die Zeit vom 1. März 1968 bis 11. März 1968 in der eingeschränkten Höhe des Klagsbetrages von 2705.... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §411 DZPO §411 Abs1 GZPO §467 Z3 Cb2ZPO §482 A
Rechtssatz: Ficht eine Partei in ihrer Berufungsschrift nur die Erledigung des Klagebegehrens an, so kann sie in der Berufungsverhandlung den Umfang der Anfechtung nicht auf die Widerklage ausdehnen. Entscheidungstexte 2 Ob 93/68 Entscheidungstext OGH 24.10.1968 2 Ob 93/68 ... mehr lesen...
Norm: JN §96
Rechtssatz: Der Verbindungsmöglichkeit vom Vorprozess und Widerklagsprozess ist nicht notwendige Voraussetzung für die
Begründung: des Gerichtsstandes nach § 96 JN. Es kann sich daher der Widerkläger, falls die Zuständigkeit des Erstbeklagten nach § 96 JN gegeben ist, damit auch die nunmehr Mitbeklagten des Klägers im Vorprozess dem Gerichtsstand des Vorprozesses unterworfen werden, hinsichtlich dieser Mitbeklagten auch auf andere V... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §236 A
Rechtssatz: Einem Zwischenfeststellungsantrag stehen ebenso wie bei einer Widerklage die Grenzen der sachlichen Zuständigkeit entgegen. (hier: Arbeitsgericht - ordentliches Gericht). Entscheidungstexte 4 Ob 55/60 Entscheidungstext OGH 17.05.1960 4 Ob 55/60 Veröff: EvBl 1960/293 S 497 = Arb 7236 European Cas... mehr lesen...
Norm: JN §96ZPO §502 Abs3 Df
Rechtssatz: Bei der Streitwertbestimmung nach § 502 Abs 3 ZPO (§§ 54 ff JN) müssen Klage und Widerklage gesondert bewertet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 472/58 Entscheidungstext OGH 17.12.1958 3 Ob 472/58 Veröff: SZ 31/155 = EvBl 1959/81 S 134 2 Ob 131/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957 2 Ob 131/57 Ve... mehr lesen...