Die Beschwerdeführerin und B Z haben am 13. Jänner 1974 in Veliki Popovac die Ehe geschlossen; zu diesem Zeitpunkt waren beide jugoslawische Staatsangehörige. Die Beschwerdeführerin behielt diese Staatsangehörigkeit in der Folge bei, während B Z am 17. Februar 1989 die (ausschließliche) österreichische Staatsbürgerschaft erwarb. B Z bevollmächtigte nach den Feststellungen der belangten Behörde am 23. Juni 1992 den jugoslawischen Rechtsanwalt M, ihn in der Ehescheidungssache mit D ... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EheGDV 04te §24 Abs1;JN §76 Abs1;JN §76 Abs2;VwRallg;ZPO-D §328 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Möglichkeit der amtswegigen Einleitung des Feststellungsverfahrens (Hinweis Hoyer, Die Anerkennung ausländischer Eheentscheidungen in Österreich, 151) bestehen kein... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm22/02 Zivilprozessordnung
Norm: EheGDV 04te §24 Abs1;JN §76 Abs1;JN §76 Abs2;VwRallg;ZPO §460;ZPO-D §328 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Aus dem Zweck des "ordre public", nämlich dem Schutz der unverletzlichen Grundprinzipien der inländischen Rechtsordnung (Hinweis Hoyer, Die Anerkennung ausländischer Eheentscheidung... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: EheGDV 04te §24 Abs1;JN §76 Abs1;JN §76 Abs2;VwRallg;ZPO-D §328 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/02 95/19/0016 2 Stammrechtssatz Die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung - als eine Abwehrhandlung des Zweitstaates gegen Jurisdiktionsakte des Erststaates - fi... mehr lesen...
Dem durch Ausfertigungen des angefochtenen Bescheides sowie des Urteiles und der darin aufgenommenen einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 19. März 1993 belegten Beschwerdevorbringen zufolge haben die Beschwerdeführerin, eine amerikanische Staatsangehörige, und ein australischer Staatsangehöriger (Mitbeteiligter) am 24. Juli 1987 vor dem Standesamt Wien Innere Stadt die Ehe geschlossen. Ende 1992 verließ der Mitbeteiligte - der Devisenausländer war und in ... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: EheGDV 04te §24 Abs1;JN §76 Abs1;JN §76 Abs2;VwRallg;ZPO-D §328 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 76 Abs 1 JN vorgesehene ausschließliche GERICHTSSTAND für Streitigkeiten in Ehesachen regelt lediglich die örtliche Zuständigkeit. Die örtliche Zuständigkeitsordnung unterscheidet zwischen dem allgemeinen Ger... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: EheGDV 04te §24 Abs1;JN §76 Abs1;JN §76 Abs2;VwRallg;ZPO-D §328 Abs1;
Rechtssatz: Die von der Anerkennung ausländischer Ehescheidungsurteile handelnden Regelungen sind dem österreichischen internationalen Zivilverfahrensrecht zuzurechnen. Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung bewirkt die ... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein20/02 Familienrecht22/01 Jurisdiktionsnorm
Norm: EheGDV 04te §24 Abs1;JN §76 Abs1;JN §76 Abs2;VwRallg;ZPO-D §328 Abs1;
Rechtssatz: Die Versagung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung - als eine Abwehrhandlung des Zweitstaates gegen Jurisdiktionsakte des Erststaates - findet in Bereichen statt, die der Erststaat seiner ausschließlich eig... mehr lesen...