Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) begehrte mit ihrer am XXXX beim Landesgericht für XXXX eingebrachten und zu XXXX protokollierten Klage gegenüber zwei beklagten Parteien die urteilsmäßige Feststellung, dass eine (näher bezeichnete) titulierte Unterlassungsverpflichtung aus einem Vorverfahren und die entsprechende Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung nicht zu Recht bestehen würden. Außerdem erhob sie (zunächst hilfsweise) ein Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2013 brachte die Beschwerdeführerin in einem zivilgerichtlichen Verfahren zu 43 C 171/13m vor dem Bezirksgericht Wien Innere Stadt (im Folgenden: BG) eine Klage gegen zwei beklagte Parteien mit folgendem Urteilsbegehren ein: „1. Der erstbeklagten Partei XXXX , FN XXXX , als Eigentümerin des Hauses XXXX , gegenüber wird festgestellt, dass die klagende Partei in das Wohnungs-Hauptmietverhältnis der bisherigen Mieterin XXXX über ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin brachte im Grundverfahren zur Zahl 19 Cg 33/18i des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien am 05.10.2018 gegen die Verlassenschaft nach dem am XXXX verstorbenen XXXX eine Klage wegen „grundbücherlicher Einverleibung eines Wohnungsgebrauchsrechts“ ein. Der Streitwert wurde auf dem Rubrum der Klage einerseits nach JN und RATG mit einem Betrag von EUR 60.000,00, andererseits gemäß GGG mit einem Betrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer brachten am 14.11.2018 beim Landesgericht Salzburg zur Zahl 8 Cg 84/18y eine Klage ein, mit der sie die Fällung des folgenden Urteils begehrten: "1. Die Eigentumsgemeinschaft ob der Liegenschaft GB [...], EZ [...], wird durch richterliche Wohnungseigentumsbegründung gem. § 3 Abs. 1 Z 3 WEG 2002 aufgehoben und die Miteigentumsanteile sowie die Nutzwerte und die mit dem Wohnungseigentum verbundenen Nutzungsrechte der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Parteien sind klagende Parteien des der Gebührenforderung zugrundeliegenden Verfahrens XXXX des Landesgerichts Ried im Innkreis. Mit der am 17.06.2013 eingebrachten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien das Urteil, die im Verfahren beklagte Partei schuldig zu erkennen, in den Kaufvertrag Beilage ./B, die einen integrierenden Bestandteil des Urteilsspruch bilde, einzuwilligen und die Kosten des Verfahrens... mehr lesen...