Die Beschwerdeführer erhoben mit jeweils am 5. November 1997 beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht eingelangtem Schriftsatz Klage gegen ihren Arbeitgeber S Bank. Die Klagebegehren waren - im Wesentlichen gleich lautend - auf die Feststellung gerichtet, dass den beschwerdeführenden Klägern (in der Folge: Beschwerdeführer) gegen die beklagte Partei ab einem sich aus einer näher bezeichneten Betriebsvereinbarung ergebenden Zeitpunkt ein Pensionsanspruch nach Maßgabe ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte beim Handelsgericht Wien am 16. April 2003 eine Stufenklage wegen Rechnungslegung und Leistung ein. Das Rechnungslegungsbegehren wurde mit EUR 30.000,-- und das Leistungsbegehren mit EUR 1,040.000,-- bewertet. Die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG wurde ausgehend vom Gesamtstreitwert von EUR 1,070.000,-- in Höhe von EUR 15.783,90 durch Einziehung und Abbuchung entrichtet. Mit Rückzahlungsantrag vom 7. Oktober 2003 beantragte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §15 Abs2;JN §54 Abs1;JN §56 Abs2;
Rechtssatz: Die Bewertung in einer Manifestations- oder Stufenklage erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 JN (Hinweis E 30.4.1999, 99/16/0095). (Hier: Der Gebührenpflichtige hat am 16. April 2003 eine Stufenklage eingebracht und darin sowohl das Rechnungslegungsbegehren als auch das Leistungsbegehren... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 18. August 1997 beim Landesgericht Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen seinen Arbeitgeber, die Salzburger Landes-Hypothekenbank Aktiengesellschaft (in der Folge: S-Bank). Das Klagebegehren war auf die Feststellung gerichtet, dass der Beschwerdeführer gegen die S-Bank Pensionsansprüche besitze, sodass die S-Bank insbesondere verpflichtet sei, den Beschwerdeführer per 3. November 1999 in den Ruhestand zu versetzen und ihm ab... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §54 Abs1;JN §56 Abs1;
Rechtssatz: Da für die Berechnung der Pauschalgebühr auch der in einem Eventualbegehren angegebene Geldbetrag entscheidend ist, ist im Fall der Änderung des Wertes des Streitgegenstandes infolge einer Erweiterung in Gestalt eines Eventualbegehrens die Pauschalgebühr unter ... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer erhoben mit Schriftsatz je vom 4. November 1997 Klage gegen ihren Arbeitgeber, die S Bank. Das Klagebegehren war jeweils auf die Feststellung gerichtet, dass der Kläger gegen die beklagte Partei unter der Voraussetzung der Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu einem bestimmten Tag des Jahres 2005 Pensionsansprüche nach Maßgabe der zwischen der S Bank und dem Betriebsrat der S Bank abgeschlossenen Betriebsvereinbarung besitzt. Dieses Feststellungsbegehr... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §14;JN §54 Abs1;JN §56 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0143
Rechtssatz: Weder ist es für die Bewertung des Streitgegenstandes maßgeblich, ob die vom Kläger begehrte Leistung (in dieser Höhe) zu Recht bestand oder nicht, noch ist der Inhalt des... mehr lesen...