RS Vwgh 2004/7/29 2004/16/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2004
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §15 Abs2;
JN §54 Abs1;
JN §56 Abs2;

Rechtssatz

Die Bewertung in einer Manifestations- oder Stufenklage erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 JN (Hinweis E 30.4.1999, 99/16/0095). (Hier: Der Gebührenpflichtige hat am 16. April 2003 eine Stufenklage eingebracht und darin sowohl das Rechnungslegungsbegehren als auch das Leistungsbegehren bewertet. Diese beiden Ansprüche waren daher zusammenzurechnen. Dies auch dann, wenn nachfolgend vom Gericht erster Instanz nur über das Rechnungslegungsbegehren entschieden wurde.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160064.X01

Im RIS seit

03.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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