Begründung: Der am 24. 12. 2001 verstorbene Adolf H***** hat am 23. 2. 1963 in einer Niederschrift vor der Bezirkshauptmannschaft B*****, Jugend- und Gesundheitsfürsorge, Außenstelle W*****, die Vaterschaft zur Beklagten anerkannt und ihr in der Folge Unterhalt geleistet. Er widerrief dieses Vaterschaftsanerkenntnis zu Lebzeiten nicht. Der von der Mutter der Beklagten als ebenfalls möglicher Vater genannte Georg Z***** anerkannte die Vaterschaft zur Beklagten nicht. Die Beklagte mel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Unterbleiben eines Bewertungsausspruches damit begründet, daß über eine Bestandstreitigkeit im Sinne des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO entschieden wurde. Dem ist nicht zu folgen. Vorauszuschicken ist, daß der Oberste Gerichtshof an prozessual unzulässige Bewertungsaussprüche des Berufungsgerichtes nicht gebunden ist (Arb 8.033; MietSlg 18.677 ua; Petrasch, ÖJZ 1985, 294 f). Das hat auch dann zu gelte... mehr lesen...
Die Beklagte wurde am 17. November 1972 von Rosa T unehelich geboren. Die Mutter hat am 17. April 1973 mit Herbert R die Ehe geschlossen. Obwohl er wußte, daß das Kind nicht von ihm abstammt, hat Herbert R am 1. August 1973 die Vaterschaft anerkannt, weil er das Kind als eheliches in seinen Familienverband aufnehmen wollte. Das Anerkenntnis war formgültig, es beruhte nicht auf List, Furcht oder Irrtum. Eine Beschränkung seiner Geschäftsfähigkeit lag nicht vor. Mit Beschluß vom 9. Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 BABGB §92 CJN §50 Abs2 Z3
Rechtssatz: Das vom Ehemann nach Verzicht auf ihre Mitwirkung (§ 92 ABGB) zur Durchsetzung eines Betretungsverbotes gegen die Ehefrau gerichtete Klagebegehren, sie habe das Betreten seines im ihm gehörigen Haus gelegenen Geschäftes zu unterlassen, ist kein rein vermögensrechtlicher Streit und fällt deshalb unter die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 BABGB §92 CJN §50 Abs2 Z3
Rechtssatz: Das vom Ehemann nach Verzicht auf ihre Mitwirkung (§ 92 ABGB) zur Durchsetzung eines Betretungsverbotes gegen die Ehefrau gerichtete Klagebegehren, sie habe das Betreten seines im ihm gehörigen Haus gelegenen Geschäftes zu unterlassen, ist kein rein vermögensrechtlicher Streit und fällt deshalb unter die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger, welcher am 4. Oktober 1944 Annemarie K. geheiratet hat und von ihr inzwischen rechtskräftig geschieden wurde, begehrt die Feststellung, daß er nicht Vater des von der Genannten am 26. Juli 1944 außer der Ehe geborenen, durch die Ehe mit der Kindesmutter nachträglich legitimierten mj. Kindes Ludwig Hermann R. sei. Er begrundete dieses Begehren damit, daß er die Kindesmutter erst in der Zeit zwischen 20. Jänner und 28. Jänner 1944 während eines Militärurlaubes kennengelern... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 AABGB §161JN §49 Abs2 Z2JN §50 Abs2 Z3ZPO §228 B2
Rechtssatz: Die Vaterschaft kann trotz Anerkennung bestritten werden, auch wenn scheinbar eine Legitimierung des Kindes nach § 161 ABGB eingetreten ist. Hiebei finden nicht die Bestimmungen über die Anfechtung eines Anerkenntnisses Anwendung, weil es sich nur um die Beseitigung des Geständnisses handelt, der Kindesmutter innerhalb der kritischen Frist beigewohnt zu haben. Die Kla... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 AABGB §161JN §49 Abs2 Z2JN §50 Abs2 Z3ZPO §228 B2
Rechtssatz: Die Vaterschaft kann trotz Anerkennung bestritten werden, auch wenn scheinbar eine Legitimierung des Kindes nach § 161 ABGB eingetreten ist. Hiebei finden nicht die Bestimmungen über die Anfechtung eines Anerkenntnisses Anwendung, weil es sich nur um die Beseitigung des Geständnisses handelt, der Kindesmutter innerhalb der kritischen Frist beigewohnt zu haben. Die Kla... mehr lesen...
Der Kläger, der zweite Gatte der geschiedenen Frau des Beklagten, verlangt von diesem gemäß § 1042 ABGB. den Ersatz des für dessen eheliches Kind geleisteten Unterhaltes. Das Erstgericht wies das Klagebegehren mit Urteil vom 26. November 1950 ab. Das Berufungsgericht hob mit dem angefochtenen Beschluß aus Anlaß der Berufung das erstgerichtliche Urteil und das gesamte diesem vorangegangene Verfahren von Amts wegen als nichtig auf und wies die Klage wegen Unzuständigkeit mit der Beg... mehr lesen...
Der Kläger, der zweite Gatte der geschiedenen Frau des Beklagten, verlangt von diesem gemäß § 1042 ABGB. den Ersatz des für dessen eheliches Kind geleisteten Unterhaltes. Das Erstgericht wies das Klagebegehren mit Urteil vom 26. November 1950 ab. Das Berufungsgericht hob mit dem angefochtenen Beschluß aus Anlaß der Berufung das erstgerichtliche Urteil und das gesamte diesem vorangegangene Verfahren von Amts wegen als nichtig auf und wies die Klage wegen Unzuständigkeit mit der Beg... mehr lesen...
Der Kläger, der zweite Gatte der geschiedenen Frau des Beklagten, verlangt von diesem gemäß § 1042 ABGB. den Ersatz des für dessen eheliches Kind geleisteten Unterhaltes. Das Erstgericht wies das Klagebegehren mit Urteil vom 26. November 1950 ab. Das Berufungsgericht hob mit dem angefochtenen Beschluß aus Anlaß der Berufung das erstgerichtliche Urteil und das gesamte diesem vorangegangene Verfahren von Amts wegen als nichtig auf und wies die Klage wegen Unzuständigkeit mit der Beg... mehr lesen...
Norm: JN §50 Abs2
Rechtssatz: Auch Eheklagen nach ausländischem Recht, die keiner der im § 50 Abs 2 JN angeführten Klagen entsprechen, gehören vor den GH. Entscheidungstexte 1 Ob 579/50 Entscheidungstext OGH 18.10.1950 1 Ob 579/50 Veröff: EvBl 1950/516 S 523 = SZ 23/293 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Die Klägerin stellt das Begehren, festzustellen, daß die am 23. Mai 1903 durch nachfolgende Ehe zwischen Bernhard W. und Anna Josefine W. erfolgte Legitimierung des beklagten Erblassers zu Unrecht geschah und dieser der uneheliche Sohn des Josef August Th. sei. Das Erstgericht gab diesem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht infolge Berufung der beklagten Verlassenschaft abwies. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin nicht Folge. Recht... mehr lesen...
Die Klägerin stellt das Begehren, festzustellen, daß die am 23. Mai 1903 durch nachfolgende Ehe zwischen Bernhard W. und Anna Josefine W. erfolgte Legitimierung des beklagten Erblassers zu Unrecht geschah und dieser der uneheliche Sohn des Josef August Th. sei. Das Erstgericht gab diesem Klagebegehren statt, während es das Berufungsgericht infolge Berufung der beklagten Verlassenschaft abwies. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin nicht Folge. Recht... mehr lesen...
Der Ehemann hat in der Klage folgendes Begehren gestellt: Zunächst wurde die Nichtigerklärung der mit der beklagten Gattin vor dem Lagerpfarrer eines DP-Lagers geschlossenen Ehe begehrt: wenn diesem Begehren nicht Folge gegeben werden sollte, war Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten begehrt worden. Schließlich wurde das Eventualbegehren gestellt, es werde festgestellt, daß zwischen beiden Streitteilen eine Ehe nicht bestehe. Das Erstgericht hatte sämtliche Kl... mehr lesen...
Der Ehemann hat in der Klage folgendes Begehren gestellt: Zunächst wurde die Nichtigerklärung der mit der beklagten Gattin vor dem Lagerpfarrer eines DP-Lagers geschlossenen Ehe begehrt: wenn diesem Begehren nicht Folge gegeben werden sollte, war Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten begehrt worden. Schließlich wurde das Eventualbegehren gestellt, es werde festgestellt, daß zwischen beiden Streitteilen eine Ehe nicht bestehe. Das Erstgericht hatte sämtliche Kl... mehr lesen...