Norm
JN §31 Abs3Rechtssatz
Die Kosten der vom Gericht aufgetragenen Äußerung zu einem Delegierungsantrag dienen der notwendigen Rechtsverfolgung. Ihr Ersatz erfolgt nach TP 1 des RATG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0036185Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014