Begründung: Die Eltern der Minderjährigen vereinbarten im Juli 2010, als sie noch im gemeinsamen Haushalt in Lienz lebten, die gemeinsame Obsorge für die Minderjährige. Diese Vereinbarung wurde vom Pflegschaftsgericht genehmigt. Nach der Trennung der Lebensgemeinschaft beantragten am 4. Jänner 2011 beide Elternteile - der Vater beim Bezirksgericht Lienz und die Mutter, die mittlerweile mit der Minderjährigen und ihrer älteren Schwester zu den Verwandten von deren Vater nach Oberöste... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Villach übertrug mit Beschluss vom 8. 3. 2010 die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, weil sich das Kind „jetzt ständig“ im Sprengel dieses Gerichts, und zwar in Wien 5, *****, aufhalte. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien lehnte die Übernahme vor rechtskräftiger Beendigung des Unterhaltsverfahrens ab. Das Bezirksgericht Villach legte sodann den Akt dem Obersten Gerichtshof mit dem ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der damals in Klagenfurt wohnhaften Eltern wurde am 27. 7. 2010 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. In Punkt 1. des Scheidungsfolgenvergleichs verwiesen sie auf einen vom Pflegschaftsgericht bereits rechtskräftig genehmigten Vergleich vom 5. 2. 2009, in welchem die Mutter mit der alleinigen Obsorge über die vier gemeinsamen Kinder betraut worden war. Am 12. 10. 2010 beantragte der Vater beim Bezirksgericht Klagenfurt, ihm die alleinige Obsorge über die Ki... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der damals in Klagenfurt wohnhaften Eltern wurde am 27. 7. 2010 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. In Punkt 1. des Scheidungsfolgenvergleichs verwiesen sie auf einen vom Pflegschaftsgericht bereits rechtskräftig genehmigten Vergleich vom 5. 2. 2009, in welchem die Mutter mit der alleinigen Obsorge über die vier gemeinsamen Kinder betraut worden war. In Punkt 3. trafen die Eltern eine Regelung über das Besuchsrecht des Vaters. Am 12. 10. 2010 beantragte d... mehr lesen...
Begründung: Die in Wien wohnenden Eltern der beiden Minderjährigen erklärten sich in der Niederschrift vom 9. 1. 2008 gegenüber der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau (Bereich 6 - Soziales, Jugend und Familie) als Jugendwohlfahrtsträger (JWT), mit der Übertragung der Pflege und Erziehung ihrer - bereits seit Sommer 2007 bei den Großeltern in Kärnten untergebrachten - Zwillingskinder an die mütterliche Großmutter N*****, wohnhaft in *****, einverstanden. Dort könnten die Kind... mehr lesen...
Begründung: Nach Abweisung ihres Delegierungsantrags vom 18. Mai 2008 mit Beschluss vom 3. September 2009 (AZ 3 Nc 37/09k) stellte die Mutter erneut einen, auch auf die
Gründe: des § 111 JN gestützten Antrag auf „Übertragung der Pflegschaftssache an das Bezirksgericht St. Pölten“. Sowohl der Jugendwohlfahrtsträger als gesetzlicher Vertreter der Pflegebefohlenen (Obsorge zur Gänze übertragen durch Beschluss ON 708 des Pflegschaftsakts; rechtskräftig zufolge der Entscheidung 3 Ob 71/09... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Zuständigkeit in der früher beim Bezirksgericht Oberndorf anhängig gewesenen Pflegschaftssache wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Klosterneuburg vom 25. 1. 2007 übernommen, weil sich die beiden Kinder mit ihrer - laut Scheidungsfolgenvereinbarung vom 20. 11. 2006 (ON S13) allein mit der Obsorge betrauten - Mutter in Klosterneuburg aufhielten (ON S15). Der Vater stellte am 3. 4. 2009 beim Bezirksgericht Klosterneuburg den Antrag, ihm allein die Obsorge ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist aufrecht. Bislang wurde nur ein Unterhaltsvorschussverfahren geführt. Das Bezirksgericht St. Pölten übertrug das Pflegschaftsverfahren mit Beschluss vom 25. 10. 2007 an das Bezirksgericht Haag gemäß § 111 JN, weil sich das Kind nunmehr ständig in S***** aufhalte (ON U22). Das Bezirksgericht Haag übernahm die Zuständigkeit mit Beschluss vom 31. 10. 2007 (ON U24). Mit Beschluss vom 23. 6. 2009 übertrug das Bezirksgericht Haag die Zuständigkeit in der... mehr lesen...
Begründung: Der bisher in Wien wohnende Minderjährige übersiedelte mit seiner Mutter nach Klagenfurt, wo er seit 27. Jänner 2010 gemeldet ist. Der örtliche Jugendwohlfahrtsträger als gesetzlicher Vertreter in Unterhaltsangelegenheiten hatte am 19. Februar 2010 einen Antrag auf Unterhaltserhöhung eingebracht. Über Aufforderung nach § 17 AußStrG, die ihm durch Hinterlegung zugestellt wurde (Beginn der Abholfrist am 9. April 2010), äußerte sich der Vater mit Telefax vom 23. April 2010 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Hietzing vom 27. April 2006, GZ 2 P 121/03x-8, wurde die einstweilige Obsorge der damals noch Minderjährigen ihrer Großmutter zuerkannt und den Eltern gleichzeitig entzogen. Die Großmutter beantragte am 2. Mai 2006 im Namen der Minderjährigen beim Bezirksgericht ihres (und der Minderjährigen) gewöhnlichen Aufenthalts, den Vater zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen zu verpflichten. Mit Beschluss vom 6. Juli 2006 verpflichtete das Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde geschieden. Das Kind befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter, der mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 13. 5. 2009 (AZ 4 P 58/08d) die Alleinobsorge übertragen wurde. Die Mutter ist mit der Minderjährigen aus dem Sprengel des Bezirksgerichts Innsbruck nach Villach gezogen. Mit Beschluss vom 9. 11. 2009 übertrug das Bezirksgericht Innsbruck über Antrag der Minderjährigen die Zuständigkeit zur ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Andreas Wolfgang S*****, geboren am 8. Juli 2004, und der mj Herta Vanessa S*****, geboren am 4. April 2007, wegen Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 2 JN, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die mit Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 9. 9. 2009, AZ 42 ... mehr lesen...
Begründung: I***** M***** ist in aufrechter Ehe mit D***** M***** verheiratet. Der Ehe entstammt die am ***** 2006 geborene Tochter M*****. Am 10. 6. 2009 verließ die Mutter mit der Tochter die eheliche Wohnung in S***** und flüchtete in ein Haus der Caritas in G***** und sodann, sobald dort ein Platz frei war, in das Frauenhaus G*****. Mutter und Tochter sind seit dem 30. 6. 2009 mit dem Hauptwohnsitz in G***** gemeldet. In ihrem an das Bezirksgericht Graz-Ost gerichteten Antrag vo... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist Teilbegünstigte einer Privatstiftung. Es ist beabsichtigt, die Stiftungszusatzurkunde zu ändern. Einer solchen Änderung müsste die Minderjährige zustimmen. Deshalb erweiterte das Bezirksgericht Salzburg am 27. 1. 2009 den Wirkungskreis des für die Minderjährige bereits im Jahr 1999 bestellten Kollisionskurators, eines Salzburger Rechtsanwalts, „zum Zwecke der Änderung der Stiftungszusatzurkunde, vor allem zur Prüfung derselben, insbesondere ob diese... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde am 28. 10. 2007 einvernehmlich geschieden. Im Scheidungsfolgenvergleich kamen die Eltern überein, dem Vater die alleinige Obsorge für den Minderjährigen zu übertragen. Diese Vereinbarung wurde auch pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Seit August 2008 hält sich der Minderjährige mit Zustimmung des in Bad Hofgastein lebenden Vaters bis auf weiteres bei der Mutter in Wien auf, wo er seit Herbst 2008 eine HTL für Maschinenbau (Dauer... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller und Dr. Roch als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Laureen H*****, geboren am 3. November 1994, wegen Übertragung der Zuständigkeit nach § 111 Abs 2 JN, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die mit Beschluss des Bezirksgerichts Innsbruck vom 23. März 2009, 33 P ... mehr lesen...
Begründung: Nach Trennung der Eltern hielten sich David und Elias ab August 2004 beim Vater auf, der im Sprengel des Bezirksgerichts Döbling wohnte. Floris und Vivian blieben bei der Mutter, die nach Deutschland übersiedelte. Das Bezirksgericht Döbling, das die Führung der Pflegschaftssache am 20. Juli 2006 gemäß § 111 JN übertragen erhielt, verpflichtete die Mutter über Antrag des Vaters mit einstweiliger Verfügung vom 25. Jänner 2007 zur Zahlung einstweiligen Unterhalts für David ... mehr lesen...