Begründung: Hugo M***** wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 14. 11. 2005 für tot erklärt. Der Tag seines vermuteten Todes wurde mit 31. 12. 1998 festgestellt. Er war nicht österreichischer Staatsbürger und hatte - bevor er verschollen war - in Deutschland gelebt. Sein einziges bekanntes Vermögen besteht aus einem Bankguthaben in Österreich. Das Erstgericht wies die von der Revisionsrekurswerberin als Schwester des Erblassers aufgrund des Gesetzes abgegeben... mehr lesen...
Begründung: Johanna N***** beantragte am 7. 10. 2002 die Einleitung eines Verlassenschaftsverfahrens nach dem am 21. 3. 1954 im Kreiskrankenhaus der Gemeinde H***** in Deutschland verstorbenen Dipl. Ing. Felix Alexander von T*****. Sie sei mit dem Verstorbenen verheiratet und seit 10. 3. 1950 bis zuletzt in Wieselburg, G*****, aufrecht gemeldet gewesen. An dieser Adresse habe sich auch die eheliche Wohnung befunden. Mangels nennenswerten Vermögens sei nach dem Verstorbenen kein Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin, die britische Staatsangehörige Dr. Erika C***** hatte keinen Wohnsitz in Österreich; ihr letzter Wohnsitz war in England. Sie hinterließ den Witwer Keith Brian C***** und die Kinder Michael Robert und Bettina Anne. Die Erblasserin ernannte in ihrem Testament vom 9. März 1994 ihren Ehemann zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Für den Fall, dass dieser nicht dazu in der Lage oder willens sein sollte, ernannte sie ihre Kinder zu Testamentsvol... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes steht in völliger Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes: Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß es hier nicht um die Frage des anzuwendenden materiellen Rechtes (§§ 28, 29 IPRG), sondern darum geht, ob dem inländischen Gericht die Abhandlungsjurisdiktion zusteht. Soweit besondere staatsvertragliche Nachlaßabkommen nicht bestehen, wird die Frage, ob und inwie... mehr lesen...
Norm: JN §108AußStrG §23AußStrG §24
Rechtssatz: Soweit besondere staatsvertragliche Nachlaßabkommen nicht bestehen, wird die Nachlaßabhandlungsjurisdiktion, das heißt die Frage, ob und inwieweit die inländischen Gerichte in Verlassenschaftsangelegenheiten mit Auslandsbezug einzuschreiten haben, vom autonomen österreichischen Recht durch §§ 21 - 25 AußStrG - als Normen internationaler Zuständigkeit - abgegrenzt. Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Der am 27. April 1989 in Wien verstorbene Michel Emile Henri D***** (folgend Erblasser) war französischer Staatsangehöriger. Er hatte am 27. Dezember 1955 vor dem (vermutlich französischen) Generalkonsulat in Beirut, Libanon, mit Marica D***** (im folgenden erste Frau) die - zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch aufrechte - Ehe geschlossen, der drei volljährige Kinder entstammen. Nach dem Akteininhalt halten sich die erste Frau und die Tochter in Griechenland, de... mehr lesen...