Gründe: Jürgen Thomas M***** (jetzt: D*****) wurde vom Gendarmerieposten Peuerbach angezeigt, zwischen November 1999 und Juli 2000 in Peuerbach mehrmals seine Gattin Daniela M***** vergewaltigt zu haben (Faktum I der ON 2 im Bezugsakt AZ 13 Hv 70/07h des Landesgerichtes Wels). Im Zuge der gegen ihn geführten Voruntersuchung entschlug sich Daniela M***** bei ihrer Vernehmung durch die Untersuchungsrichterin des Landesgerichtes Wels am 10. November 2000 gemäß § 152 Abs 1 Z 2 StPO der... mehr lesen...
Gründe: Einem Bestrafungsantrag des Bezirksanwalts (S 1) entsprechend wurde Leopold B***** mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des (durch das gleichfalls im Tenor beschriebene Tatverhalten begangenen) Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil steht im Hinblick darauf, daß das Bezirksgericht die Begehung der Diebstähle durch den Beschuldigten aus der Wohnung seiner Lebensgefährtin (Renate K*****) und zum ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43
Rechtssatz: Nur der Antrag des Verletzten an die Staatsanwaltschaft muß binnen sechs Wochen (§ 46 StPO) gestellt (der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangt) sein (wofür die Staatsanwaltschaft die materielle Beweislast trifft), für die nachfolgende Erhebung der öffentlichen Anklage gilt diese Frist nicht. Entscheidungstexte 11 Os 202/77 Entscheidungstext OGH 24.01... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §2 Abs3StPO §2 Abs4StPO §259 Z1
Rechtssatz: Bei einem Antragsdelikt tritt der Staatsanwalt dem Gericht gegenüber nur insoweit als gesetzlich berechtigter Ankläger auf, als der Verfolgungsantrag des Verletzten als des eigentlichen Trägers des Verfolgungsrechtes vorliegt. Wird dieser zurückgezogen, so wird dem öffentlichen Ankläger das Substrat für die weitere Ausübung des Verfolgungsrechts entzogen. Ent... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §390
Rechtssatz: Der von einem Jugendliche Beleidigte, der die Staatsanwaltschaft zu einer Antragstellung nach § 43 JGG 1961 veranlaßt, haftet im Falle der Einstellung eines derart eingeleiteten Strafverfahrens nicht für die Verfahrenskosten (so schon 10 Os 229/63). Entscheidungstexte 10 Os 5/69 Entscheidungstext OGH 21.01.1969 10 Os 5/69 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §46 Abs3StPO §227 Abs1StPO §390
Rechtssatz: Der von einem Jugendlichen Beleidigte, der die Staatsanwaltschaft zu einer Antragstellung nach § 43 JGG 1961 veranlaßt, haftet im Falle der Einstellung eines derart eingeleiteten Strafverfahrens nicht für die Verfahrenskosten (so schon 10 Os 229/63). Die Einstellung eines solchen Verfahrens hat nicht nach § 46 Abs 3 StPO, sondern nach der Vorschrift des § 227 Abs 1 (§ 447 Abs 1)... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43
Rechtssatz: Der Verletzte, der in entschuldbarer Unkenntnis des formalen Rechtes eine gemäß § 43 JGG 1961 unzulässige Privatanklage erhebt, gibt durch seine Initiative zu erkennen, daß der mit der Verfolgung des Jugendlichen durch die Anklagebehörde einverstanden ist und diese beantragt. Entscheidungstexte 10 Os 229/63 Entscheidungstext OGH 16.09.1963 10 Os 229... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43
Rechtssatz: Verfolgungsrecht gegen Jugendliche. (Zum JGG 1928) Entscheidungstexte 2 Os 345/49 Entscheidungstext OGH 12.07.1949 2 Os 345/49 Veröff: EvBl 1950/42 = ÖJZ 1950 H2,42 8 Os 368/70 Entscheidungstext OGH 14.11.1960 8 Os 368/70 Auch European Case Law... mehr lesen...