Gründe: Über Nastase S***** wurde am 4. März 2008 - dem Antrag der Staatsanwaltschaft Wien folgend - die Untersuchungshaft verhängt (ON 10). Nach der mittlerweile eingebrachten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 7. Mai 2008 (ON 45) liegen ihm das (in acht Fällen vollendete, in acht Fällen versuchte) Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 vierter Fall und 15 StGB (I.), die Vergehen der Urkundenunterdrücku... mehr lesen...
Gründe: Dr. Ingrid L***** wird im Verfahren zu ihrer Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB, AZ 12 Hv 97/07i des Landesgerichtes Klagenfurt, seit 18. März 2006 gemäß § 429 Abs 4 StPO vorläufig angehalten. Das Landesgericht ordnete nach einem in der Hauptverhandlung gestellten Enthaftungsantrag mit Beschluss vom 13. Juli 2007 die Fortsetzung der Anhaltung wegen Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit a und b StPO an. Der dagegen von der Betroffenen erhobenen Beschwerde gab das Oberl... mehr lesen...
Gründe: Der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz verhängte mit Beschluss vom 31. Mai 2003 über den am 15. Juli 1986 geborenen Dembu N***** M***** aus den Gründen des § 180 Abs 2 Z 1 und 2 StPO die Untersuchungshaft. Der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Graz verhängte mit Beschluss vom 31. Mai 2003 über den am 15. Juli 1986 geborenen Dembu N***** M***** aus den Gründen des Paragraph 180, Absatz 2, Ziffer eins und 2 StPO die Untersuchu... mehr lesen...
Gründe: Der am 29. Juni 1984 geborene Patrick S***** befindet sich seit 8. November 2001 (nur mehr) aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr (§ 180 Abs 2 Z 3 lit a StPO iVm § 35 Abs 1 und 3 JGG) in Untersuchungshaft, weil er (inhaltlich der seit 15. März 2002 rechtskräftigen Anklageschrift - ON 92 -, über die das Jugendschöffengericht des Landesgerichtes St. Pölten bereits am 23. Mai und 27. Juni 2002 verhandelt und mit Urteil vom 27. Juni 2002 den Angeklagten wegen des Verbrechen... mehr lesen...
Norm: JGG §35 Abs1JGG §35 Abs3
Rechtssatz: Aus dem in § 35 Abs 1 JGG enthaltenen Klammerzitat der §§ 175, 180 StPO erhellt unmissverständlich, dass die darin normierten allgemeinen Vorschriften über die Verhängung und Fortsetzung einer Untersuchungshaft grundsätzlich auch für Jugendliche und junge Erwachsene gelten. Für diese Personengruppe sind allerdings die in den §§ 35 und 36 JGG enthaltenen Sonderbestimmungen (lediglich) in Bezug auf eine ... mehr lesen...
Gründe: Haki S***** befindet sich im angeführten Strafverfahren seit 13. Juni 2000 aus den Haftgründen der Flucht- und Tatbegehungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 1 und 2 lit a und b StPO in Untersuchungshaft. In der rechtswirksamen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Linz vom 18. Juli 2000 (ON 35) wurde Haki S***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster Satz und Abs 4 Z 3 SMG angelastet. Danach hat er den bestehenden Vorschriften zuwider Suc... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Beschwerdegericht vom 29. Jänner 1997, AZ 7 Bs 17/97, wurde der Beschwerde des Angeklagten Martin S***** gegen den die Fortsetzung der Untersuchungshaft gemäß § 180 Abs 1 und Abs 2 Z 3 lit a und b StPO anordnenden Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 14. Jänner 1997, GZ 12 Vr 219/96-151, nicht Folge gegeben. Mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz als Beschwerdegericht vom 29. Jänner 1997, AZ 7 Bs 17/97, wurde der Beschwe... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 idF StPÄG §35 Abs3StPO §181 Abs6StPO §194 Abs2StPO §194 Abs3
Rechtssatz: Ab dem Beginn der Hauptverhandlung ist die Untersuchungshaft nicht mehr zeitlich begrenzt und unterliegt nur mehr der Einschränkung des Verhältnismäßigkeitsgebots (§§ 180 Abs 1 letzter Satz; 193 Abs 2 StPO). Ab diesem Zeitpunkt ist die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Untersuchung für die Aufrechterhaltung der Haft über sechs Monate (abe... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §35 Abs3StPO §194 Abs1StPO §194 Abs2StPO §194 Abs4
Rechtssatz: Die in § 194 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 StPO sowie in § 35 Abs 3 JGG angeführten Zeiträume sind - ungeachtet dessen, daß gelegentlich auch dafür der Ausdruck "Frist" verwendet wird - in Wahrheit keine Fristen im prozessualen Sinn. Sie werden auch vom Gesetz nicht so benannt. Es handelt sich dabei um zeitliche Höchstgrenzen der zulässigen Dauer der Anhaltung in Untersuchun... mehr lesen...